Kategorie: Fundsachen

Artikel, Downloads und Links aus dem Internet

Jobcenter darf Kindergeldzahlungen nicht auf 6 Monate verteilen

Heute mal eine Entscheidung, die nur mittelbar das Familienrecht betrifft.

Es ist nicht unüblich, dass vom Jobcenter Kindergeldzahlungen als Einkommen gewertet und auf 6 Monate umgelegt werden. Dieser Praxis hat nun das Sozialgericht Berlin in einem Beschlug vom 08.07.2016 (Az S 63 AS 7815/16 ER) einen Riegel vorgeschoben.

Nach der Rechtsprechung des BSG sind als laufende Einnahmen nur solche zu werten, die auf demselben Rechtsgrund beruhen und regelmäßig erbracht werden. Einmalige Einnahmen hingegen stellen auch nur eine einzige Leistung dar. Für die Qualifizierung einer Einnahme als laufende Einnahme reicht es danach aus, wenn sie zwar nicht „laufend“, sondern in einem Gesamtbetrag erbracht wird, aber nach dem zugrunde liegenden Rechtsgrund regelmäßig zu erbringen gewesen wäre. Diese entscheidend auf den Rechtsgrund abstellende Sichtweise ermöglicht auch in Fällen mit Leistungsstörungen eine klare und praktisch gut handhabbare Abgrenzung, denn Rechtgrund und vereinbarter Turnus von Zahlungen sind in der Regel einfach feststellbar (BSG, Urteil vom 24. April 2015 – B 4 AS 32/14 R).

Das führt dazu, dass es sich bei Kindergeldnachzahlungen zwar um eine laufende Einnahme handelt, die allerdings nur im Monat des Zuflusses anzurechnen ist (näheres nachzulesen hier). Das bedeutet, eine Verteilung auf 6 Monate ist nicht zulässig.

 

 


Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stärkt Väterrechte

In einer Entscheidung vom 15.01.2015 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Rechte leiblicher Väter gestärkt, die auch gegen den Willen der Mutter mit ihren Kindern regelmäßig Umgang wollen. Das Gericht kam dabei zu dem Ergebnis, dass die deutsche Gesetzgebung und Rechtsprechung die Väter nicht genug schütze. Weiterlesen


Rückforderung von Schenkungen durch Schwiegereltern möglich

Der Bundesgerichtshof hat in einem Beschluss vom 03.12.2014 (Az: XII ZB 181/13) entschieden, dass im Fall der Scheidung Schwiegereltern ein dem Schwiegerkind geschenktes Haus unter bestimmten Voraussetzungen zurückfordern können. Er legt dabei auch fest, dass bei Grundstücksschenkungen die zehnjährige Verjährungsfrist des § 196 BGB einschlägig ist.

Die bisherige Rechtsprechung des BGH zur Rückforderung von Schwiegerelterngeschenken war sehr restriktiv, es gab praktisch keine Möglichkeit der Rückforderung.

Hier die Presseschau:

Die Welt

Legal Tribune

Focus

 

 


Rückzahlung von Geldzuwendungen in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Der BGH (X ZR 135/11) hat am 06.05.2014 einen interessanten Fall entschieden. Der Sachverhalt war wie folgt:

Ein über 60-jähriges Paar lebt in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft und plant eine längere Reise. Vor dieser Reise überschreibt der Mann seiner Partnerin die Hälfte eines Sparbriefs über € 50.000,00 für den Fall, dass ihm etwas zustosse. Das Paar übersteht die Reise unbeschadet, die Beziehung leider nicht und man trennt sich anschließend.

Der Mann fordert dann von der Frau die € 25.000,00 heraus mit dem Argument, dass dieses Geld ja nur für den Fall überschrieben worden sei, dass ihm etwas zustosse. Die Frau lehnte die Zahlung ab. Zwischenzeitlich verstarb die Frau auch noch, so dass das Verfahren von ihren Erben fortgeführt wurde. Weiterlesen


Interview in der Zeit zum Wechselmodell

In der Zeit (Artikel hier) wurde ein Interview veröffentlicht mit einer ehemaligen Rechtsanwältin für Familienrecht. Die Expertin begeistert sich hier flammend für das Wechselmodell und hebt die Flexibilität von Kindern hervor.

Leider kann ich den Enthusiasmus der Kollegin nicht ganz teilen.

Natürlich wäre es für die Kinder besser, wenn sie nach der Trennung keinen Elternteil vermissen müssten. Die Realität und vor allem die Praxis sieht aber leider anders aus. Die Kollegin betont, dass die Kinder von zwei Haushalten profitieren können.

Ich bin auch kein Fan der „Wochenendväter“, da ich auch der Ansicht bin, dass der andere Elternteil (sagen wir einfach mal: der Vater) auch in den Alltag mit einbezogen wird und auch die unangenehmen Seiten der Erziehung (von der Schule abholen, Hausaufgaben machen etc.) übernimmt. Es ist nur mittlerweile erkannt worden, dass das Wechselmodell praktisch als gescheitert anzusehen ist. Weiterlesen


Elternunterhalt trotz jahrelangem Kontaktabbruch nicht verwirkt

Heute hat der BGH unter Az XII ZB 607/12 über den Anspruch auf Elternunterhalt entschieden. Er hat festgelegt, dass erwachsene Kinder auch dann für die Heimkosten der Eltern aufkommen müssen, wenn bereits seit Jahren der Kontakt abgebrochen ist.

Ich finde die Entscheidung konsequent. Ein Ausschluss des Elternunterhaltes kommt nur in Betracht, wenn eine schwere Verfehlung von Eltern bejaht werden kann. Der bloße Kontaktabbruch, egal von welcher Seite er ausging, dürfte dafür kaum ausreichen.

Hier die Presseschau:

Süddeutsche

Spiegel

Welt

Zeit

 

 

 


Nutzungsentgelt für die Ehewohnung nur nach vorheriger Aufforderung

Das OLG Hamm (14 UF 166/13) hat eine Entscheidung veröffentlicht zu den Nutzungsverhältnissen der Ehewohnung. Gerade für Anwälte ist die Entscheidung hochinteressant, da sie sich mit einem extremen Haftungsrisiko für Anwälte beschäftigt.

Im zugrundeliegenden Sachverhalt waren die Ehegatten Eigentümer einer Wohnung, die nach der Trennung vom Mann alleine weiter bewohnt wurde. Nach der Scheidung machte die Frau Nutzungsentgelt geltend. Das OLG Hamm hat diesen Anspruch der Frau zurückgewiesen mit der Begründung, dass bis dahin noch keine Klärung der Verwaltungs- und Nutzungsregelung erfolgt sei. Weiterlesen


Das Bundesverfassungsgericht hebt die Vaterschaftsanfechtung durch Behörden auf

Nach § 1600 Abs. Nr. 5 BGB steht der zuständigen Behörde das Recht zu, die Vaterschaft des rechtlichen Vaters anzufechten. Hintergrund dieser Regelung ist, zu verhindern, dass ein ausländisches Kind durch die Vaterschaftsanerkennung eines Deutschen missbräuchlich die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt. Das Bundesverfassungsgericht hat nun diese Vorschrift in einer Entscheidung vom 17.01.2014 (1 BvL 6/10) für verfassungswidrig erklärt. Zwar sei der Zweck durchaus legitim, da ein Missbrauch verhindert werden soll. Es liege aber faktisch eine Entziehung der Staatsangehörigkeit vor, die nach Art. 16 GG nicht zulässig sei. Auch würden von der zu weit gefassten Vorschrift auch die Fälle erfasst, die nicht zum Zwecke der Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis oder der deutschen Staatsangehörigkeit dienten, womit auch ein Verstoß gegen Art. 6 GG vorliege.

Hier die Presseschau:

Focus

rp-online

stern

der Westen

 

 

 


Alte Scheidungsurteile wegen des Versorgungsausgleichs überprüfen

Focus online weist in einem Artikel zu Recht darauf hin, dass es durchaus Sinn machen kann, nach der großen Familienrechtsreform mal sein altes Scheidungsurteil hinsichtlich des Versorgungsausgleichs zu überprüfen. Gerade wenn der ausgleichspflichtige Ehegatte über Anwartschaften in einer berufsständischen Versorgung verfügte, die vor 2009 nicht ausgeglichen wurden, kann möglicherweise jetzt noch nachträglich ein Ausgleich erwirkt werden. Der Antrag auf Abänderung kann dabei frühestens sechs Monate vor dem Zeitpunkt der Verrentung eines Ehegatten gestellt werden. Es kann sich also durchaus lohnen, nochmal das alte Scheidungsurteil zur Hand zu nehmen und überprüfen zu lassen, falls man kurz vor der Rente steht. Der wesentliche Clou an der ganzen Sache ist, dass vor der Reform im Rahmen des Versorgungsausgleichs ausschließlich die Rentenanwartschaften der öffentlich-rechtlichen Versorgungsträger ausgeglichen wurden, während Betriebsrenten, private Rentenversicherungen und berufsständische Versorgungen dem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich vorbehalten waren. Heute werden auch diese Versorgungsanwartschaften im Rahmen der Scheidung ausgeglichen. Es kommt daher entweder der schuldrechtliche Versorgungsausgleich oder eine Abänderung in Betracht.

Anders als in dem Artikel von Focus beschrieben habe ich allerdings die Erfahrung gemacht, dass die Rechtsschutzversicherungen die Kosten für derartige Verfahren nicht übernehmen.


Scheidung trotz Alzheimer-Erkrankung

Das Oberlandesgericht Hamm hat im Fall des an Alzheimer erkrankten ehemaligen Fußballmanager Rudi Assauer die Scheidung bestätigt, obwohl Assauer als Alzheimerpatient nicht mehr in der Lage ist, diesbezüglich seinen Willen zum Ausdruck zu bringen.

Der Focus bezeichnet die Entscheidung als „bahnbrechend“, auch die Süddeutsche berichtet.  Weiterlesen