Ich hatte ja bereits hier in einem Beitrag über das Wechselmodell geschrieben. Dort hatte ich den damaligen Stand dargestellt, dass die gerichtliche Anordnung des Wechselmodells gegen den Willen eines Elternteils nicht möglich ist.
Ich werde dies nun umschreiben müssen, denn am 27.02.2017 hat der BGH eine bemerkenswerte Entscheidung erlassen (nachzulesen hier) und festgestellt, dass ein paritätisches Wechselmodell auch vom Gericht angeordnet werden kann. Weiterlesen