Der Bundesgerichtshof hat in einem Beschluss vom 03.12.2014 (Az: XII ZB 181/13) entschieden, dass im Fall der Scheidung Schwiegereltern ein dem Schwiegerkind geschenktes Haus unter bestimmten Voraussetzungen zurückfordern können. Er legt dabei auch fest, dass bei Grundstücksschenkungen die zehnjährige Verjährungsfrist des § 196 BGB einschlägig ist.
Die bisherige Rechtsprechung des BGH zur Rückforderung von Schwiegerelterngeschenken war sehr restriktiv, es gab praktisch keine Möglichkeit der Rückforderung.
Hier die Presseschau: