Das OLG Hamm (14 UF 166/13) hat eine Entscheidung veröffentlicht zu den Nutzungsverhältnissen der Ehewohnung. Gerade für Anwälte ist die Entscheidung hochinteressant, da sie sich mit einem extremen Haftungsrisiko für Anwälte beschäftigt.
Im zugrundeliegenden Sachverhalt waren die Ehegatten Eigentümer einer Wohnung, die nach der Trennung vom Mann alleine weiter bewohnt wurde. Nach der Scheidung machte die Frau Nutzungsentgelt geltend. Das OLG Hamm hat diesen Anspruch der Frau zurückgewiesen mit der Begründung, dass bis dahin noch keine Klärung der Verwaltungs- und Nutzungsregelung erfolgt sei. Weiterlesen