Kategorie: Allgemein

Corona-Impfung für das Kind-wer entscheidet?

Ich hatte zu diesem Thema schon einmal hier etwas geschrieben. Bei der Frage der Impfung handelt es sich auf jeden Fall um eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung nach § 1628 BGB und nicht um eine Angelegenheit des täglichen Lebens. Das bedeutet, dass die Entscheidung ,ob das Kind geimpft werden soll bei gemeinsamen Sorgerecht auch gemeinsam getroffen werden muß.

Der BGH hat hierzu am 03.05.2017 (nachzulesen hier) entschieden, dass die Entscheidungsbefugnis dem impfwilligen Elternteil alleine übertragen werden kann, wenn es sich um eine Standardimpfung handelt und dieser Elternteil den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) folgt.

Nun hat die Corona-Pandemie unser aller Leben doch stark beeinträchtigt und wir wurden mit Fragen und Problemen konfrontiert, die sich viele von uns wahrscheinlich nicht einmal in ihren kühnsten Träumen ausgemalt hätten. Damit einher gehen auch Erkenntnisse und ein Wissen, das keiner von uns für möglich gehalten hätte. Inzidenzen, Hospitalisierungsrate, Lockdown sind Begriffe, die uns in Fleisch und Blut übergegangen sind. Kaum etwas erhitzt allerdings die Gemüter scheinbar so sehr wie die Impfung. Vermutlich waren für die meisten von uns vor Corona Begriffe wie RNA-Impfstoff, Lebendimpfung, Totimpfstoff etc. eher von marginaler Bedeutung.

Nun spielen sie allerdings eine große Rolle.

Nachdem die STIKO die Corona-Impfung für Kinder ab 12-Jahren und wohl bald auch ab 5 Jahren empfiehlt, ist damit auch neuer Zündstoff zwischen Eltern geschaffen.

Wert entscheidet also über die Corona-Impfung des Kindes bei gemeinsamen Sorgerecht?

Eine erste Entscheidung des OLG Frankfurt liegt vom 17.08.2021 (nachzulesen hier) vor, weitere werden bestimmt folgen. Das OLG München hat am 18.10.2021 unter Aktenzeichen 26 UF 928/21 ebenso wie das OLG Frankfurt entschieden.

Beide Oberlandesgerichte folgen im Wesentlichen der bisherigen Rechtsprechung und übertrugen die Entscheidungsbefugnis dem impfwilligen Elternteil, der den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) folgt. Das OLG betonte, dass auch der Kindeswille nach § 1697 a BGB zu beachten sei, wenn Alter und Entwicklungsstand des Kindes es ihm erlauben, sich eine eigenständige Meinung zum Streitthema zu bilden. Diese Voraussetzungen lagen vor, auch das Kind befürwortete die Impfung. Die Entscheidung ist rechtskräftig. In dem entschiedenen Fall war das Kind 16 Jahre alt und besaß damit durchaus auch die Reife, sich eine eigene Meinung zu bilden. Spannend wird das Thema, wenn die STIKO die Impfung ab 5 Jahren empfiehlt und sich Eltern jüngerer Kinder uneins sind.

Das OLG München hat noch betont, dass es nicht Aufgabe des Gerichts ist, statt dem Elternteil zu bewerten und die Entscheidung darüber zu treffen, ob das Kind geimpft werden soll oder nicht. Das Gericht hat sich vielmehr am Kindeswohl zu orientieren und die Entscheidungsbefugnis dem Elternteil zu übertragen, der das für das Kindeswohl bessere Konzept verfolgt. Und das wird in der Befolgung der Empfehlungen der STIKO gesehen.


Wie liest man die Düsseldorfer Tabelle? Die Berechnung von Kindesunterhalt

Wenn man bei google Kindesunterhalt eingibt, erscheinen unzählige Beiträge. Es begegnet dabei stets die Düsseldorfer Tabelle.

Da ich in meiner Beratung immer wieder feststelle, dass es bei der Anwendung der Düsseldorfer Tabelle zu Missverständnissen kommt, will ich hier einige immer wieder auftretende Fehler im Zusammenhang mit der Düsseldorfer Tabelle aufzeigen. Weiterlesen


Düsseldorfer Tabelle seit 01.01.2018, neue Sätze zum Kindesunterhalt

Mit etwas Verspätung hier die neue Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt, welche seit 01.01.2018 gültig ist. Der Gesetzgeber musste mal wieder ein paar Änderungen durchführen und eine bloße Änderung der Tabellensätze tut es da offenbar nicht. Es wurden die Einkommensgruppen angepasst, was nun tatsächlich gerade in den unteren Einkommensgruppen zu einem geringeren Unterhalt als bisher führen kann. Weiterlesen


Wechselmodell auf Anordnung des Gerichts

Ich hatte ja bereits hier in einem Beitrag über das Wechselmodell geschrieben. Dort hatte ich den damaligen Stand dargestellt, dass die gerichtliche Anordnung des Wechselmodells gegen den Willen eines Elternteils nicht möglich ist.

Ich werde dies nun umschreiben müssen, denn am 27.02.2017 hat der BGH eine bemerkenswerte Entscheidung erlassen (nachzulesen hier) und festgestellt, dass ein paritätisches Wechselmodell auch vom Gericht angeordnet werden kann. Weiterlesen



Und nochmal: Urlaubsreise bei gemeinsamen Sorgerecht

Der Dauerbrenner im Kindschaftsrecht ist nach wie vor die Frage nach der Urlaubsreise eines Elternteils mit dem Kind/ den Kindern bei gemeinsamer elterlicher Sorge. Ich hatte hierzu schon einmal hier etwas geschrieben.

Die Vorschrift in diesem Zusammenhang ist § 1687 BGB- Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei Getrenntleben. Diese besagt:

(1) Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so ist bei Entscheidungen in Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, ihr gegenseitiges Einvernehmen erforderlich. Der Elternteil, bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich aufhält, hat die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens. Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens sind in der Regel solche, die häufig vorkommen und die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben. Solange sich das Kind mit Einwilligung dieses Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung bei dem anderen Elternteil aufhält, hat dieser die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung. § 1629 Abs. 1 Satz 4 und § 1684 Abs. 2 Satz 1 gelten entsprechend.
(2) Das Familiengericht kann die Befugnisse nach Absatz 1 Satz 2 und 4 einschränken oder ausschließen, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist.

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Ärztliche Untersuchung von minderjährigen Flüchtlingen ist nicht zulässig

Heute mal eine kleine Anmerkung zu einem brandaktuellen Thema, das nur am Rande das Familienrecht betrifft. Nun sind die Zeitungen voll mit Themen zur „Flüchtlingsproblematik“. Ich will hier nicht die üblichen Parolen wiederkäuen, sondern einen Punkt ansprechen, der in den Medien selten bis nie auftaucht und gerade für Personen, die in der Flüchtlingsarbeit tätig sind, durchaus bedeutend ist. Weiterlesen


Das Wechselmodell

Sowohl in der Rechtsprechung und Literatur, als auch in meiner persönlichen Praxis ist das Wechselmodell hochaktuell. Da offenbar im Bezug auf das Wechselmodell zahlreiche Unsicherheiten und auch Fehlinformationen vorliegen, will ich mich heute der Aufgabe annehmen, ein paar Zeilen zum Wechselmodell zu schreiben und so vielleicht einige Unklarheiten aus der Welt schaffen (insofern wäre dieser Artikel eigentlich auch für die Rubrik Mythen des Familienrechts geeignet).

Was ist eigentlich das Wechselmodell? Weiterlesen


Kein Anspruch auf Vaterschaftstest gegen den vermuteten Vater

Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass ein Vaterschaftstest vom vermuteten Vater durch das Kind nicht erzwungen werden kann.

Dem Recht, die eigene Abstammung zu kennen, ständen die Grundrechte der anderen von einer Klärung Betroffenen entgegen. Diese würden erheblich belastet.

Hiervon zu unterscheiden ist das Recht auf Abstammungsklärung, das seit 2008 gilt. Dieses gibt den Kind einen Anspruch auf Klärung der Abstammung gegen den Mann, der als rechtlicher Vater gilt.

Das bedeutet, ein DNA-Test kann nur von dem Mann, der als rechtlicher Vater gilt verlangt werden, nicht aber von einem außerhalb der Familie stehenden Mann, der als biologischer Vater vermutet wird.

Hier die Presseschau:

Süddeutsche Zeitung

Die Zeit

Bayerischer Rundfunk