Schlagwort: Umgangsrecht

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stärkt Väterrechte

In einer Entscheidung vom 15.01.2015 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Rechte leiblicher Väter gestärkt, die auch gegen den Willen der Mutter mit ihren Kindern regelmäßig Umgang wollen. Das Gericht kam dabei zu dem Ergebnis, dass die deutsche Gesetzgebung und Rechtsprechung die Väter nicht genug schütze. Weiterlesen


Bundestag verabschiedet neues Umgangsrecht

Der Bundestag hat am 26.04.2013 in einem nächsten Schritt zur Stärkung der Väterrechte ein Gesetz verabschiedet, mit dem der leibliche Vater ein Recht auf Umgang mit seinem Kind auch dann erhält, wenn er bisher keine soziale Beziehung zu dem Kind hatte und das Kind von der Mutter mit einem anderen Mann großgezogen wurde.

Hier eine Presseschau zu dem Gesetz:

Bz-berlin.de

BMJ

Tagesschau.de

 


Gesetzesentwurf zur Stärkung der Rechte des leiblichen Vaters

Das Umgangsrecht des leiblichen Vaters, der die Vaterschaft nicht anerkannt hat wird zu Gunsten der Väter neu geregelt. Bisher ist der Vater, der die Vaterschaft nicht anerkannt hat fast rechtlos gestellt. Ein Umgangsrecht mit dem Kind hat er nur, wenn er eine enge Bezugsperson des Kindes ist, für das Kind tatsächlich Verantwortung trägt oder getragen hat ( sozial-familiäre Beziehung) und der Umgang dem Kindeswohl dient. Ein leiblicher, nicht rechtlicher Vater hat derzeit auch kein Recht, Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes zu verlangen, da er nicht als Elternteil im Sinne des § 1686 BGB gilt.

Das soll sich jetzt ändern. Weiterlesen


Umgangskosten im Rahmen von Hartz IV zu erstatten

Das Landessozialgericht Niedersachsen hat in einem Beschluss vom 06.09.2012 im Rahmen eines Eilverfahrens entschieden, dass einem Hartz IV-Empfänger die regelmäßigen Fahrtkosten beim Umgang mit seinem Kind zumindest mit einer Kilometerpauschale von € 0,10/km zu erstatten sind. Ein Mehrbedarf zu den üblichen Hartz-IV-Leistungen sei anzuerkennen, soweit im Einzelfall ein nachweisbarer, laufender, nicht nur einmaliger besonderer Bedarf bestehe. Dieser liege bei den Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts bei getrennt lebenden Eltern vor.

Es handelt sich um eine interessante und richtige Entscheidung. Das wechselseitige Recht auf Umgang zwischen Eltern und Kindern hat absolute Priorität und darf nicht aufgrund finanzieller Erwägungen eingeschränkt werden. Aus dem Grund ist es auch gängige Rechtsprechung, dass nachgewiesene Umgangskosten sich im Unterhalt einkommensmindernd auswirken.

Wenn es also besondere erhöhte Fahrtkosten beim regelmäßigen Umgang anfallen, können diese auch vom Sozialleistungsträger gefordert werden.

Hartz IV und Umgangskosten 


Kein Umgang mit leiblichen Geschwistern nach Adoption

Das OLG Dresden hat einen Antrag des leiblichen Bruders auf Umgang mit seiner zur Adoption freigegebenen Schwester abgelehnt. Ein Mädchen wuchs zunächst in einer Pflegefamilie ohne den Bruder auf. Nachdem es für ein Jahr in den Haushalt der Mutter und des Bruders gewechselt war, nahm das Jugendamt das Mädchen wieder in Obhut. Nach etwa 2 Jahren stimmte die Mutter der Adoption zu.

Nach Ansicht des OLG Dresden erlischt mit der Adoption das wechselseitige Umgangsrecht, weil mit der Adoption auch alle früheren Verwandtschaftsbeziehungen beendet werden. Es bleibt jedoch vorbehalten, zu prüfen, ob dieser Umgangsausschluß dem Kindeswohl schadet.

OLG Dresden


Umgangskalender

Ein interessantes Angebot für in Trennung lebende Eltern:

www.umgangskalender.de

Über diese Website können Eltern bezüglich des Umgangs kommunizieren, z.B. Umgangstermine eintragen und absprechen, Informationen zu Veranstaltungen und Wünschen des Kindes eintragen. Oftmals entstehen gerade in der frühen, noch sehr emotionalen Trennungsphase Missverständnisse in der direkten Kommunikation oder es findet im schlimmsten Fall gar keine Kommunikation statt. Da könnte so ein web-Kalender durchaus hilfreich sein. Die Nutzung ist zwar kostenpflichtig, die Kosten halten sich aber angesichts des Nutzens in Grenzen.