Kategorie: Fundsachen

Artikel, Downloads und Links aus dem Internet

Frau Schröders Familie und Familienpolitik

Die derzeit noch amtierende Familienministerin Kristina Schröder hat kürzlich in einem Spiegel-Interview angekündigt, dass sie sich als Familienministerin zurückziehen werde, um mehr Zeit für ihre zweijährige Tochter zu haben. Der Spiegel betitelte das ganze mit „Frau Schröder ermuntert Frauen zum Zuhausebleiben“. Tatsächlich war ja Frau Schröder in den letzten Jahren gerade wegen ihrer als nicht zeitgemäß empfundenen Auffassungen sehr stark in der Kritik, das Betreuungsgeld, als „Herdprämie“ betitelt, dürfte sie einige Beliebtheit gekostet haben. Aber ist trotzdem diese Aussage nicht doch eine Bankrott-Erklärung an die eigene Familienpolitik?!?. Suggeriert Frau Schröder mit ihrer neuesten Aussage doch die Unvereinbarkeit von Beruf und Familie? Sollte es nicht Aufgabe der Politik sein, diese Unvereinbarkeit aufzuheben und Möglichkeiten zu schaffen? Wenn dies nicht einmal der Familienministerin gelingt, wem dann? Weiterlesen





Bundestag verabschiedet neues Umgangsrecht

Der Bundestag hat am 26.04.2013 in einem nächsten Schritt zur Stärkung der Väterrechte ein Gesetz verabschiedet, mit dem der leibliche Vater ein Recht auf Umgang mit seinem Kind auch dann erhält, wenn er bisher keine soziale Beziehung zu dem Kind hatte und das Kind von der Mutter mit einem anderen Mann großgezogen wurde.

Hier eine Presseschau zu dem Gesetz:

Bz-berlin.de

BMJ

Tagesschau.de

 



Der BGH zum nachehelichen Unterhalt bei Zuzug aus dem Ausland

Der Bundesgerichtshof hat im Januar eine Entscheidung veröffentlicht (Urteil hier), die ich doch mit einigem Befremden zur Kenntnis genommen habe. Vom Ergebnis her mag die Entscheidung nicht zu beanstanden sein, aber die Begründung halte ich in einigen Teilen für inhaltlich falsch.

Die Ausgangssituation: Die Eheleute haben im Jahr 1990 geheiratet, die Ehe blieb kinderlos. Die Ehefrau ist Ukrainerin und hat vor der Eheschließung in der Ukraine als Sekretärin gearbeitet. Mit der Eheschließung ist sie nach Deutschland übergesiedelt und hat in Deutschland nie gearbeitet. 1993 hat die Frau die deutsche Staatsangehörigkeit erworben. 2002 trennten sich die Ehegatten, im Jahr 2005 wurde die Ehe geschieden. Die Frau erhielt einen Aufstockungsunterhalt von € 367,10 im Rahmen der Scheidung zugesprochen. Im Jahr 2006 hat der Ehemann eine Abänderungsklage eingereicht mit dem Ziel, eine Befristung und anschließenden Wegfall des nachehelichen Unterhaltes zu erreichen. Die Frau wiederum hat Abänderungswiderklage eingereicht mit dem Ziel, den Unterhalt zu erhöhen, da der Mann mittlerweile mehr verdiene.  Weiterlesen


Das Bundesverfassungsgericht stärkt das Adoptionsrecht gleichgeschlechtlicher Paare

Es ist eine relativ spektakuläre Entscheidung und ein weiterer Schritt in ein liberales und gleichberechtigtes Familienrecht. Das Bundesverfassungsgericht hat nun eine Regelung, welche die sogenannte Sukzessivadoption nicht zulässt für verfassungswidrig erklärt.

Bringt ein Partner ein Kind mit in die Ehe oder in diesem Fall, so kann der andere Partner das Kind rechtlich als sein Kind annehmen. Was bisher nur in heterosexuellen Ehen galt ist künftig auch in Lebenspartnerschaften möglich.

Kommentare hierzu:

Spiegel online

Bundesverfassungsgericht

sueddeutsche.de

Zeit online


Zugewinnausgleich trotz langer Trennung

Das Oberlandesgericht München hat kürzlich eine interessante Entscheidung zum Zugewinnausgleich veröffentlicht in einer Konstellation, in welcher die Ehegatten schon sehr lange getrennt lebten.

Zur Erinnerung: beim Zugewinnausgleich wird der Zugewinn in der Ehe ausgeglichen,d.h. derjenige Ehegatte, der im Laufe der Ehe mehr Vermögen erworben hat, muss dem anderen einen Ausgleich leisten. Dabei sind zwei Zeitpunkte (Stichtage) entscheidend, nämlich der Tag der Eheschließung und der Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrages. Weiterlesen


Gesetzesentwurf zur Stärkung der Rechte des leiblichen Vaters

Das Umgangsrecht des leiblichen Vaters, der die Vaterschaft nicht anerkannt hat wird zu Gunsten der Väter neu geregelt. Bisher ist der Vater, der die Vaterschaft nicht anerkannt hat fast rechtlos gestellt. Ein Umgangsrecht mit dem Kind hat er nur, wenn er eine enge Bezugsperson des Kindes ist, für das Kind tatsächlich Verantwortung trägt oder getragen hat ( sozial-familiäre Beziehung) und der Umgang dem Kindeswohl dient. Ein leiblicher, nicht rechtlicher Vater hat derzeit auch kein Recht, Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes zu verlangen, da er nicht als Elternteil im Sinne des § 1686 BGB gilt.

Das soll sich jetzt ändern. Weiterlesen