Heute hat der BGH unter Az XII ZB 607/12 über den Anspruch auf Elternunterhalt entschieden. Er hat festgelegt, dass erwachsene Kinder auch dann für die Heimkosten der Eltern aufkommen müssen, wenn bereits seit Jahren der Kontakt abgebrochen ist.

Ich finde die Entscheidung konsequent. Ein Ausschluss des Elternunterhaltes kommt nur in Betracht, wenn eine schwere Verfehlung von Eltern bejaht werden kann. Der bloße Kontaktabbruch, egal von welcher Seite er ausging, dürfte dafür kaum ausreichen.

Hier die Presseschau:

Süddeutsche

Spiegel

Welt

Zeit