Kategorie: Mythen des Familienrechts

Familienrechtlicher Mythos 7 – bei kurzer Ehe gilt das Trennungsjahr nicht

Schon im letzten Mythos-Beitrag habe ich mich mit dem Trennungsjahr beschäftigt. Also bleiben wir doch gleich mal dabei und räumen mit dem nächsten Irrglauben auf.

Manchmal läuft es nicht wie geplant. Man feiert eine romantische Hochzeit, der Himmel hängt voller Geigen, aber kurze Zeit später merkt man, dass man eigentlich überhaupt nichts gemeinsam hat, dass er seine Socken immer im Flur rumliegen lässt und sie Stunden im Bad braucht. Und nach kürzester Zeit trennt man sich wieder. Ich habe es tatsächlich erlebt, dass sich ein Paar noch in der Hochzeitsnacht wieder getrennt hat, weil es erkannte, dass die Hochzeit eigentlich ein riesengroßer Fehler war. Weiterlesen


Familienrechtlicher Mythos 6 – nach einem Jahr Trennung wird automatisch geschieden

Das Trennungsjahr ist allgemein bekannt. Zwar kann eine Ehe bei Vorliegen besonderer Härtefallgründe auch vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden. Allerdings handelt es sich dabei um Ausnahmen, so dass wir diesen Tatbestand mal vernachlässigen.

Geschieden wird also nach einem Jahr Trennungszeit. Aber wird wirklich auch automatisch geschieden? Ein Blick ins Gesetz hilft hier weiter. In § 1566 BGB heisst es:

Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt. Weiterlesen


Familienrechtlicher Mythos 5 – Ist die Online-Scheidung günstiger und schneller?

Gibt man bei Google den Begriff „Scheidung“ ein, erscheinen unzählige Anzeigen für sogenannte „Online-Scheidungen“. Ich persönlich finde bereits den Begriff etwas ärgerlich, da irreführend, suggeriert er schließlich, dass die Scheidung „online“ durchgeführt werden könne, was tatsächlich nicht der Fall ist.

Was sind also diese Online-Scheidungen? Wo liegen die Vorteile, wenn es denn welche gibt? Weiterlesen


Mythen des Familienrechts 4 – Eheannullierung

Kann man eine Ehe einfach so annullieren lassen?

Man kennt das aus zahlreichen Hollywood-Filmen: nach einer feuchtfröhlich durchfeierten Nacht in Las Vegas wacht ein bis dahin bestenfalls oberflächlich befreundetes Paar in einem Hotelzimmer mit massiven Erinnerungslücken und als frisch verheiratetes Ehepaar wieder auf. Aber alles halb so schlimm, denn schließlich kann man so eine Eheschließung ja einfach annullieren lassen. Richtig?

Nun ja. Deutschland ist nicht Hollywood und schon allein in Ermangelung Las-Vegas-ähnlicher Eheschließungsmöglichkeiten dürften sich solche Szenen hierzulande eher selten abspielen. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass Ehepartner schon kurz nach der Heirat feststellen, dass die Eheschließung ein Fehler war und sie sie daher möglichst unkompliziert wieder beenden möchten. Für eine Scheidung muss jedoch das Trennungsjahr eingehalten werden und so stellt sich dem einen oder anderen die Frage, ob man die Ehe nicht einfach annullieren kann.  Weiterlesen


Familienrechtlicher Mythos 3 – Bekommt die Frau nach der Scheidung das Sorgerecht für das Kind?

Es wird immer noch oft vermutet, dass bei einer Scheidung die Mutter das Sorgerecht automatisch bekommt. Im Gesetz, nämlich dem BGB, steht dazu Folgendes:

§ 1627 BGB
Die Eltern haben die elterliche Sorge in eigener Verantwortung und in gegenseitigem Einvernehmen zum Wohle des Kindes auszuüben.
 Bei Meinungsverschiedenheiten müssen sie versuchen, sich zu einigen.


Huch, das bedeutet ja, dass beide Eltern gleichermaßen für das Kind verantwortlich sind? Weiterlesen


Familienrechtlicher Mythos 2 – Ein Ehevertrag kann nur vor der Ehe geschlossen werden

In Deutschland herrscht erfreulicherweise Vertragsfreiheit. Diese Vertragsfreiheit umfasst nicht nur das „wie“, sondern auch das „wann“ eines Vertragsabschlusses.

Beim Ehevertrag hält sich trotz allem hartnäckig das Gerücht, dass ein Ehevertrag nur vor Abschluss der Ehe geschlossen werden könne. Weiterlesen


Familienrechtlicher Mythos 1 – Kann bei einvernehmlicher Scheidung ein Anwalt beide Ehegatten vertreten?

Das Gerücht ist nach wie vor nicht auszurotten, dass ein Anwalt in einer Scheidung beide Ehegatten vertreten könne, wenn diese sich über alle Punkte einig sind.

Falsch! Schon allein von den Begrifflichkeiten handelt es sich bei den beiden Beteiligten eines Scheidungsverfahrens um „Antragsteller“ und „Antragsgegner“ – unabhängig vom Grad der weiteren gegenseitigen Verbundenheit.

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