Persönliche Erstberatung
Sie können schnell und unbürokratisch einen Erstberatungstermin telefonisch oder über das Kontaktformular vereinbaren.
Ich kann Ihnen meist einen zeitnahen Besprechungstermin in meiner Kanzlei anbieten.
Um uns alle während der Corona-Pandemie zu schützen tragen wir FFP2-Masken und unsere Mitarbeiter sind alle vollständig geimpft.
Die Gebühr für die Erstberatung beträgt maximal 226,10 Euro.
Auch in Zeiten von Corona sind wir für Sie da. Wir können dann das Beratungsgespräch über Telefon, Videocall oder E-Mail führen. Auch zur Vorbereitung eines Scheidungsverfahrens müssen Sie nicht zwingend in die Kanzlei kommen. Wir können zum Sachverhalt telefonieren und Sie erhalten die Vollmacht über E-Mail und übersenden uns ebenfalls mit E-Mail die erforderlichen Unterlagen. So kann das Verfahren schnell und kontaktlos eingeleitet werden. Im Fall einer Erstberatung über Telefon oder Videocall gewähre ich einen Nachlass von 10% auf die Erstberatungsgebühr.