In einer Entscheidung vom 15.01.2015 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Rechte leiblicher Väter gestärkt, die auch gegen den Willen der Mutter mit ihren Kindern regelmäßig Umgang wollen. Das Gericht kam dabei zu dem Ergebnis, dass die deutsche Gesetzgebung und Rechtsprechung die Väter nicht genug schütze.

Hintergrund des Verfahrens waren Eltern, die sich bereits kurz nach der Geburt des gemeinsamen Sohnes trennten. In den Folgejahren boykottierte die Mutter wohl immer wieder den Umgang des Vaters mit dem Sohn, es wurden mehrere Gerichtsverfahren durch alle Instanzen durchgeführt, letztlich wurde die Mutter nach 7 Jahren wegen der Umgangsverweigerung zur Zahlung eines Ordnungsgeldes in Höhe von € 300,00 verpflichtet.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrecht stellte in seinem Urteil eine Verletzung von Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), dem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens und eine Verletzung von Artikel 13, dem Recht auf wirksame Beschwerde, in Verbindung mit Artikel 8 EMRK fest. Sie sprachen dem Vater des heute zwölfjährigen Kindes nach Art. 41 EMRK 15.000 Euro Entschädigung zu (das Urteil in englischer Sprache ist nachzulesen hier).

Das Verfahren habe viel zu lange gedauert, außerdem wären € 300,00 Ordnungsgeld zu wenig, um ein Nachgeben der Mutter zu erzwingen.

Eine Zusammenfassung kann nachgelesen werden hier.