Kategorie: Fundsachen

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Gesetz zur Stärkung der Rechte nichtehelicher Väter wird heute verabschiedet

Das Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern wird heute verabschiedet. Ich hatte ja schon mehrfach darüber berichtet, dass mit diesem Gesetz nun auch nichtehelichen Vätern die Möglichkeit eröffnet wird, gegen den Willen der Mutter das Mitsorgerecht für das Kind/ die Kinder zu beantragen.

Heribert Prantl setzt sich in seinem Beitrag auf sueddeutsche.de kritisch mit dem neuen Gesetz auseinander.


Düsseldorfer Tabelle 2013 wurde verkündet

Die Düsseldorfer Tabelle für das Jahr 2013 wurde verkündet. Für die unterhaltsberechtigten Kinder stellt diese keine Verbesserung dar, sondern gerade bei beengten finanziellen Verhältnisse eher eine Verschlechterung. Die Sätze bleiben unverändert, d.h. der Kindesunterhalt wird nicht erhöht werden. Allerdings wird der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen von bisher € 950,00 auf € 1.000,00 erhöht, d.h. gerade bei wirtschaftlich schwachen Unterhaltspflichtigen wird der Kindesunterhalt wohl geringer ausfallen oder in manchen Fällen sogar ganz entfallen. Die Anhebung des Selbstbehaltes wird damit begründet, dass auch die Hartz-IV-Sätze gestiegen sind. Der Kindesunterhalt wird nicht erhöht, da er sich nach dem steuerlichen Freibetrag richtet und dieser 2013 nicht angehoben werden wird. Weiterlesen


Unterhaltsrecht soll wieder reformiert werden

Laut der Süddeutschen Zeitung plant die Regierung, das Unterhaltsrecht nach Scheidung zu reformieren. Meiner Ansicht nach ist das auch dringend notwendig. Die Neuregelung des Unterhaltsrechts führte nicht zu der vom Gesetzgeber erhofften Vereinfachung, sondern verursacht ganz im Gegenteil mehr Verwirrung und Unsicherheit als je zuvor. Auch ist das Gesetz keineswegs der Realität angepasst, wie uns der Gesetzgeber ursprünglich weismachen wollte. Mittlerweile wird von vielen Gerichten gestützt auf das Gesetz davon ausgegangen, dass auch die Mutter eines dreijährigen Kindes Vollzeit arbeiten und somit vollständig für ihren eigenen Unterhalt sorgen kann, wenn das Kind 30 Stunden fremdbetreut ist. Dass dies als Alleinerziehende, die ja gerade nicht mehr auf die Unterstützung des Partners bei der Kinderbetreuung vertrauen kann völliger Irrsinn ist, hat der Gesetzgeber meiner Ansicht nach nicht ausreichend bedacht. Auch bei sehr langen Ehen, in welchen es der Lebensführung und auch einem gemeinsamen Lebensplan entsprach, dass nur einer arbeitet, wird mit der Scheidung von den Frauen die Aufnahme einer Vollzeittätigkeit verlangt, was manchmal gar nicht so einfach ist. Meiner Ansicht nach war der Abschied vom früheren Altersphasenmodell durchaus gerechtfertigt, da es veraltet war. Aber bei der neuen gesetzlichen Regelung besteht noch erheblicher Nachbesserungsbedarf. Wie seht Ihr das?




Beschneidung wird im Familienrecht geregelt

Jetzt ist es also offiziell: die Beschneidung wird im Familienrecht geregelt. Laut Justizministerin soll ein neuer Paragraph im Familienrecht eingeführt werden. Nun, Familienrichter dürften vielleicht auch aus der Erfahrung heraus besser geeignet sein, über das Kindeswohl zu entscheiden als Strafrichter. Interessant wird die Frage, ob die Zustimmung des Elternteils dem Kindeswohl dienen muss oder es ausreicht, wenn die Beschneidung dem Kindeswohl nicht widerspricht. Im Hinblick auf die religiöse Beschneidung ist wohl Letzteres wahrscheinlicher.

→ „Beschneidung bleibt straffrei“


Die Grenzen der Leistungsfähigkeit beim Kindesunterhalt

Eins ist klar: der Unterhaltsschuldner muss alles versuchen, um den Mindestunterhalt für sein Kind bzw. seine Kinder zu gewährleisten. Notfalls muss er einen Nebenjob annehmen oder es wird ihm fiktives Einkommen angesetzt. Aber auch das geht nicht pauschal und in jedem Fall. Auch hier hat wie so oft eine Einzelfallprüfung stattzufinden, ob dies gerechtfertigt ist (das sollte man mal der einen oder anderen Jugendamt-Beistandschaftsstelle bzw. Unterhaltsvorschußkasse weitersagen). Das wurde einmal mehr vom Bundesverfassungsgericht klargestellt.

 → Fiktive Einkünfte beim Unterhalt


Freistaat Sachsen ist für automatisches Mitsorgerecht nichtehelicher Väter

Der Freistaat Sachsen hat sich im Bundesrat dafür eingesetzt, dass auch ein nichtehelicher Vater in Zukunft automatisch ein Mitsorgerecht erhalten soll. Ich sehe das kritisch, da dies in Fällen einer “zufälligen” Schwangerschaft, in welchen die Mutter den Vater nicht oder kaum kennt, zu erheblichen Schwierigkeiten führen kann. Meiner Ansicht nach wäre ein erleichterter Zugang des engagierten nichtehelichen Vaters zum Mitsorgerecht sinnvoller.

→ „Sachsen für automatisches Mitsorgerecht nichtehelicher Väter“



Umgangskalender

Ein interessantes Angebot für in Trennung lebende Eltern:

www.umgangskalender.de

Über diese Website können Eltern bezüglich des Umgangs kommunizieren, z.B. Umgangstermine eintragen und absprechen, Informationen zu Veranstaltungen und Wünschen des Kindes eintragen. Oftmals entstehen gerade in der frühen, noch sehr emotionalen Trennungsphase Missverständnisse in der direkten Kommunikation oder es findet im schlimmsten Fall gar keine Kommunikation statt. Da könnte so ein web-Kalender durchaus hilfreich sein. Die Nutzung ist zwar kostenpflichtig, die Kosten halten sich aber angesichts des Nutzens in Grenzen.