Schlagwort: Kindesunterhalt

Wie liest man die Düsseldorfer Tabelle? Die Berechnung von Kindesunterhalt

Wenn man bei google Kindesunterhalt eingibt, erscheinen unzählige Beiträge. Es begegnet dabei stets die Düsseldorfer Tabelle.

Da ich in meiner Beratung immer wieder feststelle, dass es bei der Anwendung der Düsseldorfer Tabelle zu Missverständnissen kommt, will ich hier einige immer wieder auftretende Fehler im Zusammenhang mit der Düsseldorfer Tabelle aufzeigen. Weiterlesen


Düsseldorfer Tabelle seit 01.01.2018, neue Sätze zum Kindesunterhalt

Mit etwas Verspätung hier die neue Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt, welche seit 01.01.2018 gültig ist. Der Gesetzgeber musste mal wieder ein paar Änderungen durchführen und eine bloße Änderung der Tabellensätze tut es da offenbar nicht. Es wurden die Einkommensgruppen angepasst, was nun tatsächlich gerade in den unteren Einkommensgruppen zu einem geringeren Unterhalt als bisher führen kann. Weiterlesen


Zur Düsseldorfer Tabelle- aus aktuellem Anlass

Ich hatte ja hier schon zur Düsseldorfer Tabelle, welche ab 01.08.2015 gilt, berichtet. Bekanntermaßen richtet sich die Düsseldorfer Tabelle nach den steuerlichen Kinderfreibeträgen und für die Zahlbeträge erfolgt ein Abzug des hälftigen Kindergeldes.

Die derzeit gültige Düsseldorfer Tabelle geht dabei von einem Kindergeld von € 184,00 für das erste und zweite Kind, von € 190,00 für ein drittes Kind und € 215,00 für ein viertes Kind aus. Das Kindergeld wurde aber rückwirkend zum 01.01.2015 für das erste und zweite Kind auf € 188,00, für das dritte Kind auf € 194,00 und für das vierte Kind auf € 219,00 erhöht.

Es stellt sich daher die Frage, ob bei der Düsseldorfer Tabelle diese aktuellen Kindergeldbeträge zu berücksichtigen sind. Weiterlesen



Was ist eigentlich im Kindesunterhalt enthalten?

Immer wieder stellt sich sowohl beim Unterhaltsberechtigten, als auch beim Unterhaltsverpflichteten die Frage, was eigentlich im Kindesunterhalt enthalten ist. Ich will mich daher dieser Frage mal etwas ausführlicher widmen.

Zunächst einmal ist klarzustellen, dass der Kindesunterhalt nicht zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern unterscheidet. Zu unterscheiden ist des Weiteren der Unterhalt für minderjährige und volljährige Kinder. Um den Rahmen nicht zu sprengen und die Verwirrung komplett zu machen, beschränke ich mich in diesem Beitrag nur auf den Minderjährigenunterhalt. Der Elternteil, der das minderjährige Kind nicht persönlich überwiegend betreut, ist barunterhaltspflichtig, d.h. muss Zahlungen leisten. Der andere Elternteil kommt seiner Unterhaltspflicht durch die Betreuung nach (sogenannter Naturalunterhalt). Weiterlesen


Frau Schröders Familie und Familienpolitik

Die derzeit noch amtierende Familienministerin Kristina Schröder hat kürzlich in einem Spiegel-Interview angekündigt, dass sie sich als Familienministerin zurückziehen werde, um mehr Zeit für ihre zweijährige Tochter zu haben. Der Spiegel betitelte das ganze mit „Frau Schröder ermuntert Frauen zum Zuhausebleiben“. Tatsächlich war ja Frau Schröder in den letzten Jahren gerade wegen ihrer als nicht zeitgemäß empfundenen Auffassungen sehr stark in der Kritik, das Betreuungsgeld, als „Herdprämie“ betitelt, dürfte sie einige Beliebtheit gekostet haben. Aber ist trotzdem diese Aussage nicht doch eine Bankrott-Erklärung an die eigene Familienpolitik?!?. Suggeriert Frau Schröder mit ihrer neuesten Aussage doch die Unvereinbarkeit von Beruf und Familie? Sollte es nicht Aufgabe der Politik sein, diese Unvereinbarkeit aufzuheben und Möglichkeiten zu schaffen? Wenn dies nicht einmal der Familienministerin gelingt, wem dann? Weiterlesen


Düsseldorfer Tabelle 2013 wurde verkündet

Die Düsseldorfer Tabelle für das Jahr 2013 wurde verkündet. Für die unterhaltsberechtigten Kinder stellt diese keine Verbesserung dar, sondern gerade bei beengten finanziellen Verhältnisse eher eine Verschlechterung. Die Sätze bleiben unverändert, d.h. der Kindesunterhalt wird nicht erhöht werden. Allerdings wird der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen von bisher € 950,00 auf € 1.000,00 erhöht, d.h. gerade bei wirtschaftlich schwachen Unterhaltspflichtigen wird der Kindesunterhalt wohl geringer ausfallen oder in manchen Fällen sogar ganz entfallen. Die Anhebung des Selbstbehaltes wird damit begründet, dass auch die Hartz-IV-Sätze gestiegen sind. Der Kindesunterhalt wird nicht erhöht, da er sich nach dem steuerlichen Freibetrag richtet und dieser 2013 nicht angehoben werden wird. Weiterlesen