Der Bundestag hat am 26.04.2013 in einem nächsten Schritt zur Stärkung der Väterrechte ein Gesetz verabschiedet, mit dem der leibliche Vater ein Recht auf Umgang mit seinem Kind auch dann erhält, wenn er bisher keine soziale Beziehung zu dem Kind hatte und das Kind von der Mutter mit einem anderen Mann großgezogen wurde.

Hier eine Presseschau zu dem Gesetz:

Bz-berlin.de

BMJ

Tagesschau.de