Eine vielleicht nicht alltägliche Situation, aber heute hat der 12. Senat des BGH unter Aktenzeichen XII ZB 277/12 entschieden, dass auch ein Lottogewinn, der zwischen Trennung und Zustellung des Scheidungsantrag erzielt wurde in den Zugewinnausgleich fällt (auch der Spiegel berichtete). Der BGH führt dazu folgendes aus:
Der u.a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Rechtsfrage entschieden, ob ein von einem Ehegatten in dem Zeitraum zwischen Trennung und Zustellung des Scheidungsantrags gemachter Lottogewinn im Rahmen des Zugewinnausgleichs zu berücksichtigen ist. Weiterlesen