Es ist eine relativ spektakuläre Entscheidung und ein weiterer Schritt in ein liberales und gleichberechtigtes Familienrecht. Das Bundesverfassungsgericht hat nun eine Regelung, welche die sogenannte Sukzessivadoption nicht zulässt für verfassungswidrig erklärt.

Bringt ein Partner ein Kind mit in die Ehe oder in diesem Fall, so kann der andere Partner das Kind rechtlich als sein Kind annehmen. Was bisher nur in heterosexuellen Ehen galt ist künftig auch in Lebenspartnerschaften möglich.

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