Schlagwort: Familienrecht

Bundestag verabschiedet neues Umgangsrecht

Der Bundestag hat am 26.04.2013 in einem nächsten Schritt zur Stärkung der Väterrechte ein Gesetz verabschiedet, mit dem der leibliche Vater ein Recht auf Umgang mit seinem Kind auch dann erhält, wenn er bisher keine soziale Beziehung zu dem Kind hatte und das Kind von der Mutter mit einem anderen Mann großgezogen wurde.

Hier eine Presseschau zu dem Gesetz:

Bz-berlin.de

BMJ

Tagesschau.de

 


Aufrechnung gegen übergegangene Unterhaltsforderungen

Der Bundesgerichtshof hat eine praxisrelevante Entscheidung zum Unterhalt veröffentlicht. Er befasst sich mit der Frage, ob ein Unterhaltsschuldner befugt ist,gegen die auf Sozialleistungsträger übergegangenen Unterhaltsansprüche  mit privaten Forderungen gegen den Unterhaltsgläubiger aufzurechnen.

Er hat diese Frage verneint. Ich hatte mich ja schon in einem anderen Beitrag mit den Unterhaltsansprüchen, die auf Sozialleistungsträger übergehen befasst. Das Aufrechnungsverbot für Unterhaltsansprüche soll dabei konsequenterweise auch bei den übergegangenen Ansprüchen gelten.

Die Entscheidung ist teilweise auf der website des Bundesgerichtshofes abgedruckt.

 

 


Düsseldorfer Tabelle 2013 wurde verkündet

Die Düsseldorfer Tabelle für das Jahr 2013 wurde verkündet. Für die unterhaltsberechtigten Kinder stellt diese keine Verbesserung dar, sondern gerade bei beengten finanziellen Verhältnisse eher eine Verschlechterung. Die Sätze bleiben unverändert, d.h. der Kindesunterhalt wird nicht erhöht werden. Allerdings wird der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen von bisher € 950,00 auf € 1.000,00 erhöht, d.h. gerade bei wirtschaftlich schwachen Unterhaltspflichtigen wird der Kindesunterhalt wohl geringer ausfallen oder in manchen Fällen sogar ganz entfallen. Die Anhebung des Selbstbehaltes wird damit begründet, dass auch die Hartz-IV-Sätze gestiegen sind. Der Kindesunterhalt wird nicht erhöht, da er sich nach dem steuerlichen Freibetrag richtet und dieser 2013 nicht angehoben werden wird. Weiterlesen



Unterhaltsrecht soll wieder reformiert werden

Laut der Süddeutschen Zeitung plant die Regierung, das Unterhaltsrecht nach Scheidung zu reformieren. Meiner Ansicht nach ist das auch dringend notwendig. Die Neuregelung des Unterhaltsrechts führte nicht zu der vom Gesetzgeber erhofften Vereinfachung, sondern verursacht ganz im Gegenteil mehr Verwirrung und Unsicherheit als je zuvor. Auch ist das Gesetz keineswegs der Realität angepasst, wie uns der Gesetzgeber ursprünglich weismachen wollte. Mittlerweile wird von vielen Gerichten gestützt auf das Gesetz davon ausgegangen, dass auch die Mutter eines dreijährigen Kindes Vollzeit arbeiten und somit vollständig für ihren eigenen Unterhalt sorgen kann, wenn das Kind 30 Stunden fremdbetreut ist. Dass dies als Alleinerziehende, die ja gerade nicht mehr auf die Unterstützung des Partners bei der Kinderbetreuung vertrauen kann völliger Irrsinn ist, hat der Gesetzgeber meiner Ansicht nach nicht ausreichend bedacht. Auch bei sehr langen Ehen, in welchen es der Lebensführung und auch einem gemeinsamen Lebensplan entsprach, dass nur einer arbeitet, wird mit der Scheidung von den Frauen die Aufnahme einer Vollzeittätigkeit verlangt, was manchmal gar nicht so einfach ist. Meiner Ansicht nach war der Abschied vom früheren Altersphasenmodell durchaus gerechtfertigt, da es veraltet war. Aber bei der neuen gesetzlichen Regelung besteht noch erheblicher Nachbesserungsbedarf. Wie seht Ihr das?


Die Interessenkollision im Unterhaltsrecht

Wann liegen widerstreitende Interessen im familienrechtlichen Verfahren vor, die für den Anwalt kritisch werden können?

Jeder Familienrechtler hat schon einmal mit dieser Art der Interessenkollision zu tun gehabt: der eigene Mandant macht Ansprüche im Rahmen eines Scheidungsverfahrens gegen den Ehegatten geltend, während auch das volljährige Kind Kindesunterhalt vom anderen Elternteil fordert. Die Situation ist eigentlich jedem von uns klar: man kann nicht das volljährige Kind und einen Elternteil gleichzeitig vertreten, da das volljährige Kind einen Unterhaltsanspruch gegen beide Elternteile hat.

Nun hat der BGH eine interessante Entscheidung mit einem großen „JA, ABER“ getroffen. Weiterlesen




Beschneidung wird im Familienrecht geregelt

Jetzt ist es also offiziell: die Beschneidung wird im Familienrecht geregelt. Laut Justizministerin soll ein neuer Paragraph im Familienrecht eingeführt werden. Nun, Familienrichter dürften vielleicht auch aus der Erfahrung heraus besser geeignet sein, über das Kindeswohl zu entscheiden als Strafrichter. Interessant wird die Frage, ob die Zustimmung des Elternteils dem Kindeswohl dienen muss oder es ausreicht, wenn die Beschneidung dem Kindeswohl nicht widerspricht. Im Hinblick auf die religiöse Beschneidung ist wohl Letzteres wahrscheinlicher.

→ „Beschneidung bleibt straffrei“


Iudex non calculat – Rechnen im Familienrecht

Iudex non calculat – der Jurist rechnet nicht, heißt es so schön. Angesichts meiner bescheidenen Begeisterung im damals stark unterschätzten Fach Mathematik war also der Beruf des Juristen wie für mich gemacht!

Wer hat diesen Spruch nur geprägt? Und wie kam er darauf?

Wer immer es auch war, er hatte nicht den geringsten Bezug zum Familienrecht. Nicht nur, dass wir tagaus tagein nichts anderes machen als rechnen (insofern erwies sich das Durchhalten in der Schule als hilfreich). Die Berechnungen im Familienrecht sind derart kompliziert, dass man als Rechtsanwalt die allergrößten Schwierigkeiten hat, dem Mandanten irgendwie nachvollziehbare Erklärungen zu liefern.

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