Jetzt ist es also offiziell: die Beschneidung wird im Familienrecht geregelt. Laut Justizministerin soll ein neuer Paragraph im Familienrecht eingeführt werden. Nun, Familienrichter dürften vielleicht auch aus der Erfahrung heraus besser geeignet sein, über das Kindeswohl zu entscheiden als Strafrichter. Interessant wird die Frage, ob die Zustimmung des Elternteils dem Kindeswohl dienen muss oder es ausreicht, wenn die Beschneidung dem Kindeswohl nicht widerspricht. Im Hinblick auf die religiöse Beschneidung ist wohl Letzteres wahrscheinlicher.

→ „Beschneidung bleibt straffrei“