Auch sueddeutsche.de berichtet über die neuen gesetzgeberischen Pläne zur Beschneidung, die im Familienrecht geregelt werden soll. Die Beschneidung nach jüdischem Ritus muss in den ersten 6 Lebensmonaten vorgenommen werden und ein Beschneider, der kein Arzt ist, muss hierfür besonders befähigt sein.

→ „Beschneidung bleibt straffrei“