Schlagwort: Unterhalt


Lebensgefährte muss auch bei Samenspende durch Dritten Unterhalt zahlen

Der Bundesgerichtshof hat heute eine ausgesprochen interessante Entscheidung erlassen. Es hat einen Mann, der weder leiblicher, noch biologischer Vater ist zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet. in der Pressmitteilung heisst es wie folgt:

 

Nr. 163/2015 vom 23.09.2015

In die künstliche Befruchtung seiner Lebensgefährtin durch Samenspende eines Dritten einwilligender
Mann muss für Kindesunterhalt aufkommen, auch wenn er die Vaterschaft nicht anerkannt hat
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Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.08.2015

Es ist mal wieder soweit. Nachdem die letzte Düsseldorfer Tabelle kaum Änderungen gebracht hat, tut sich jetzt wieder was.

Unter Berücksichtigung des neuen Kinderfreibetrags von 4.512,00 Euro steigt der Mindestunterhalt eines Kindes bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres (1. Altersstufe) von bisher mtl. 317,00 Euro auf mtl. 328,00 Euro, der eines Kindes vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres (2. Altersstufe) von mtl. 364,00 Euro auf mtl. 376,00 Euro und der eines Kindes ab dem 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit (3. Altersstufe) von bisher mtl. 426,00 Euro auf mtl. 440,00 Euro.

Der Unterhalt volljähriger Kinder berechnet sich nach dem Bedarfssatz der 3. Altersstufe zuzüglich der Differenz zwischen der 2. und 3. Altersstufe. Er steigt daher von mtl. 488,00 Euro auf mtl. 504,00 Euro. Zwar wird der steuerliche Kinderfreibetrag rückwirkend zum 1. Januar 2015 erhöht, die Unterhaltssätze steigen jedoch erst ab dem 1. August 2015.

Das Kindergeld wird rückwirkend zum 1. Januar 2015 um jeweils 4,00 Euro erhöht, und zwar von monatlich 184,00 Euro auf 188,00 Euro für ein erstes und zweites Kind, von monatlich 190,00 Euro auf 194,00 Euro für ein drittes Kind und von monatlich 215,00 Euro auf 219,00 Euro für das vierte und jedes weitere Kind.

Das Kindergeld ist in der Regel zur Hälfte auf den Unterhaltsbedarf anzurechnen. Aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Regelung ist für das Jahr 2015 bei der Berechnung des Zahlbetrages jedoch nicht von den erhöhten, sondern von den bisherigen Kindergeldbeträgen (184,00 Euro, 190,00 Euro und 215,00 Euro) auszugehen.

Die Bedarfssätze unterhaltsberechtigter Kinder werden sich voraussichtlich zum 1. Januar 2016 weiter erhöhen, da der steuerliche Kinderfreibetrag zu diesem Zeitpunkt von 4.512,00 Euro auf 4.608,00 Euro steigen wird. Da die ab dem 1. August 2015 gültige Tabelle zum 1. Januar 2016 aufgrund dieses höheren Kinderfreibetrages wohl erneut eine Änderung zugunsten der unterhaltsberechtigten Kinder erfahren wird, wurden mit der Neufassung der Tabelle zum 1. August 2015 nur die Bedarfssätze angepasst und es wurde von weiteren Änderungen wie etwa einer Erhöhung des Bedarfs für Studenten von derzeit 670,00 Euro zunächst abgesehen. Diese sollen Anfang 2016 folgen.

Die Erhöhung der Bedarfssätze unterhaltsberechtigter Kinder beruht auf dem am 22. Juli 2015 verkündeten Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags. Der steuerliche Kinderfreibetrag für das Jahr 2015 steigt von bisher 4.368,00 Euro um 144,00 Euro auf 4.512,00 Euro.

Die Tabelle wird am 28. Juli 2015 auf einer Pressekonferenz vorgestellt und soll anschließend auf der Webseite des OLG Düsseldorf abrufbar sein.


Neue Entscheidung des BGH zum Elternunterhalt

Der BGH hat heute einen interessanten Beschluss zum Elternunterhalt erlassen, der mit folgender Pressemitteilung veröffentlicht wurde:

Leistungsfähigkeit zur Zahlung von Elternunterhalt

Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte die Frage zu beantworten, ob der Antragsgegner aus seinem Einkommen oder Vermögen Elternunterhalt schuldet.

Die 1926 geborene Mutter des Antragsgegners lebt in einem Altenpflegeheim. Weil sie die Heimkosten nicht vollständig aus ihrer Rente und den Leistungen der Pflegeversicherung aufbringen kann, gewährt der Antragsteller ihr Leistungen der Sozialhilfe. Im vorliegenden Verfahren verlangt der Antragsteller Erstattung der in der Zeit von Juli 2008 bis Februar 2011 geleisteten Beträge. Die Beteiligten streiten allein darüber, ob der Antragsgegner aus seinem Einkommen oder aus seinem Vermögen leistungsfähig ist. Weiterlesen


Ausbildungsunterhalt für volljährige Kinder

Der Bundesgerichtshof hat heute eine Entscheidung zum Ausbildungsunterhalt bei Volljährigen getroffen. Danach istAusbildungsunterhalt auch nach dreijähriger Verzögerung durch Praktika und Aushilfstätigkeiten möglich.

Hier die Pressemitteilung, die leider auf der website des Bundesgerichtshofs noch nicht abrufbar ist:


Die 1989 geborene Antragstellerin lebte nach der Trennung ihrer Eltern im Jahr 1997 zunächst im Haushalt des Vaters in den Niederlanden, bevor sie 2003 zu ihrer Mutter nach Deutschland wechselte. Dort erwarb sie 2007 die mittlere Reife mit einem Notendurchschnitt von 3,6. Anschließend trat sie als ungelernte Kraft in verschiedene Beschäftigungsverhältnisse ein und leistete Praktika zum Teil in der Erwartung, auf diese Weise Zugang zu einem Ausbildungsplatz zu erhalten. Dadurch deckte sie ihren Unterhaltsbedarf in der Zeit von Juli 2007 bis Juli 2010 selbst ab. Im August 2010 begann sie eine Ausbildung als Fleischereifachverkäuferin.

Das Familiengericht hat ihren Vater, den Antragsgegner, dazu verpflichtet, rückständigen Ausbildungsunterhalt ab September 2010 und laufenden Unterhalt in Höhe von monatlich 218,82 € zu zahlen. Das Oberlandesgericht hat die Beschwerde des Antragsgegners zurückgewiesen; hiergegen richtet sich seine Rechtsbeschwerde. Weiterlesen


Kein Unterhaltsvorschuß bei anonymer Samenspende

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass ein Anspruch auf Unterhaltsvorschußleistungen nicht besteht, wenn das Kind aufgrund einer anonymen Samenspende im Ausland gezeugt wurde, da der Vater unter diesen Umständen nicht ermittelbar ist.

Ich halte diese Entscheidung für heikel, da sie zu Abgrenzungsschwierigkeiten führen könnte, nachdem sie auf die Ermittelbarkeit des biologischen Vaters abzielt.

Hier eine Presseschau:

n-tv

stern.de

nwz-online

 


Aufrechnung gegen übergegangene Unterhaltsforderungen

Der Bundesgerichtshof hat eine praxisrelevante Entscheidung zum Unterhalt veröffentlicht. Er befasst sich mit der Frage, ob ein Unterhaltsschuldner befugt ist,gegen die auf Sozialleistungsträger übergegangenen Unterhaltsansprüche  mit privaten Forderungen gegen den Unterhaltsgläubiger aufzurechnen.

Er hat diese Frage verneint. Ich hatte mich ja schon in einem anderen Beitrag mit den Unterhaltsansprüchen, die auf Sozialleistungsträger übergehen befasst. Das Aufrechnungsverbot für Unterhaltsansprüche soll dabei konsequenterweise auch bei den übergegangenen Ansprüchen gelten.

Die Entscheidung ist teilweise auf der website des Bundesgerichtshofes abgedruckt.

 

 


Das Spannungsverhältnis zwischen Unterhaltsrecht und Sozialrecht

Das Zusammenspiel von Unterhaltsansprüchen und sozialen Leistungen bei getrenntlebenden Ehegatten ist für den  Anwalt im Familienrecht in der Praxis immer wieder mit Unsicherheiten verbunden.

Kein Problem stellt es dar, wenn beide Ehegatten nicht leistungsfähig sind und eventuell sogar beide öffentliche Hilfeleistungen beziehen. Dann ist weder Unterhalt zu zahlen, noch ist ein Rückgriff des öffentlichen Leistungsträgers möglich.

Man ist als Familienrechtsanwalt allerdings oft mit der Situation konfrontiert, dass z.B. nur die unterhaltsberechtigte Frau Hartz-IV-Leistungen erhält und/oder für die Kinder Leistungen nach dem Unterhaltsvorschußgesetz. Hier stellt sich dann die Frage, ob und inwieweit daneben noch Unterhaltsansprüche geltend gemacht werden können. Weiterlesen


Der Unterhalt wegen Kindesbetreuung und das neue Unterhaltsrecht – Teil 2

Das aktuelle Unterhaltsrecht führt allseits zu großen Problemen, die im Wesentlichen darauf beruhen, dass der Gesetzgeber es versäumt hat, klare Regelungen zu schaffen. Es mag zwar grundsätzlich ein hehres Ziel gewesen sein, der Einzelfallbetrachtung mehr Raum zu geben, um so auch den individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden, den jede Familie ist anders. Allerdings wurde tatsächlich nur noch mehr Verwirrung geschaffen.   Weiterlesen


Der Unterhalt wegen Kinderbetreuung und das neue Unterhaltsrecht – Teil 1

Obwohl die Unterhaltsrechtsreform aus dem Jahre 2008 nun schon einige Jahre zurück liegt, ist die Verunsicherung bei den Betroffenen, vor allem bei unterhaltsberechtigten Frauen, nach wie vor groß. Nicht ganz zu Unrecht. Daher will ich mich in diesem Beitrag der Reform und ihren Auswirkungen widmen. Im ersten Teil behandle ich die Zielsetzungen und Hintergründe des Reformgesetzes und im zweiten Teil beschäftige ich mich mit den Folgen für die Praxis.

Eines ist sicher: den Beteiligten, insbesondere auch den Gerichten und den Rechtsanwälten hat der Gesetzgeber mit der Reform keinen Gefallen getan. In der Presse ist immer wieder zu lesen, dass die Frau nach dem dritten Lebensjahr des Kindes keinen Unterhalt mehr bekommt. Ist es wirklich so einfach?  Weiterlesen