Die Düsseldorfer Tabelle für das Jahr 2013 wurde verkündet. Für die unterhaltsberechtigten Kinder stellt diese keine Verbesserung dar, sondern gerade bei beengten finanziellen Verhältnisse eher eine Verschlechterung. Die Sätze bleiben unverändert, d.h. der Kindesunterhalt wird nicht erhöht werden. Allerdings wird der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen von bisher € 950,00 auf € 1.000,00 erhöht, d.h. gerade bei wirtschaftlich schwachen Unterhaltspflichtigen wird der Kindesunterhalt wohl geringer ausfallen oder in manchen Fällen sogar ganz entfallen. Die Anhebung des Selbstbehaltes wird damit begründet, dass auch die Hartz-IV-Sätze gestiegen sind. Der Kindesunterhalt wird nicht erhöht, da er sich nach dem steuerlichen Freibetrag richtet und dieser 2013 nicht angehoben werden wird.

Die Begründung und ein Vergleich der neuen Selbstbehaltssätze ist auf der website des OLG Düsseldorf veröffentlicht.

Die neue Tabelle ist also gleichzeitig die alte Tabelle und hier einzusehen: Düsseldorfer Tabelle 2011

Pressestimmen zur Düsseldorfer Tabelle 2013 :

Legal Tribune

Die Welt

Focus

Stern