Hier noch zwei weitere Artikel zur beabsichtigten Reform des Unterhaltsrecht bei langer Ehe:
Hier noch zwei weitere Artikel zur beabsichtigten Reform des Unterhaltsrecht bei langer Ehe:
Laut der Süddeutschen Zeitung plant die Regierung, das Unterhaltsrecht nach Scheidung zu reformieren. Meiner Ansicht nach ist das auch dringend notwendig. Die Neuregelung des Unterhaltsrechts führte nicht zu der vom Gesetzgeber erhofften Vereinfachung, sondern verursacht ganz im Gegenteil mehr Verwirrung und Unsicherheit als je zuvor. Auch ist das Gesetz keineswegs der Realität angepasst, wie uns der Gesetzgeber ursprünglich weismachen wollte. Mittlerweile wird von vielen Gerichten gestützt auf das Gesetz davon ausgegangen, dass auch die Mutter eines dreijährigen Kindes Vollzeit arbeiten und somit vollständig für ihren eigenen Unterhalt sorgen kann, wenn das Kind 30 Stunden fremdbetreut ist. Dass dies als Alleinerziehende, die ja gerade nicht mehr auf die Unterstützung des Partners bei der Kinderbetreuung vertrauen kann völliger Irrsinn ist, hat der Gesetzgeber meiner Ansicht nach nicht ausreichend bedacht. Auch bei sehr langen Ehen, in welchen es der Lebensführung und auch einem gemeinsamen Lebensplan entsprach, dass nur einer arbeitet, wird mit der Scheidung von den Frauen die Aufnahme einer Vollzeittätigkeit verlangt, was manchmal gar nicht so einfach ist. Meiner Ansicht nach war der Abschied vom früheren Altersphasenmodell durchaus gerechtfertigt, da es veraltet war. Aber bei der neuen gesetzlichen Regelung besteht noch erheblicher Nachbesserungsbedarf. Wie seht Ihr das?
Wann liegen widerstreitende Interessen im familienrechtlichen Verfahren vor, die für den Anwalt kritisch werden können?
Jeder Familienrechtler hat schon einmal mit dieser Art der Interessenkollision zu tun gehabt: der eigene Mandant macht Ansprüche im Rahmen eines Scheidungsverfahrens gegen den Ehegatten geltend, während auch das volljährige Kind Kindesunterhalt vom anderen Elternteil fordert. Die Situation ist eigentlich jedem von uns klar: man kann nicht das volljährige Kind und einen Elternteil gleichzeitig vertreten, da das volljährige Kind einen Unterhaltsanspruch gegen beide Elternteile hat.
Nun hat der BGH eine interessante Entscheidung mit einem großen „JA, ABER“ getroffen. Weiterlesen
Iudex non calculat – der Jurist rechnet nicht, heißt es so schön. Angesichts meiner bescheidenen Begeisterung im damals stark unterschätzten Fach Mathematik war also der Beruf des Juristen wie für mich gemacht!
Wer hat diesen Spruch nur geprägt? Und wie kam er darauf?
Wer immer es auch war, er hatte nicht den geringsten Bezug zum Familienrecht. Nicht nur, dass wir tagaus tagein nichts anderes machen als rechnen (insofern erwies sich das Durchhalten in der Schule als hilfreich). Die Berechnungen im Familienrecht sind derart kompliziert, dass man als Rechtsanwalt die allergrößten Schwierigkeiten hat, dem Mandanten irgendwie nachvollziehbare Erklärungen zu liefern.
Eins ist klar: der Unterhaltsschuldner muss alles versuchen, um den Mindestunterhalt für sein Kind bzw. seine Kinder zu gewährleisten. Notfalls muss er einen Nebenjob annehmen oder es wird ihm fiktives Einkommen angesetzt. Aber auch das geht nicht pauschal und in jedem Fall. Auch hier hat wie so oft eine Einzelfallprüfung stattzufinden, ob dies gerechtfertigt ist (das sollte man mal der einen oder anderen Jugendamt-Beistandschaftsstelle bzw. Unterhaltsvorschußkasse weitersagen). Das wurde einmal mehr vom Bundesverfassungsgericht klargestellt.