Der Bundesgerichtshof hat heute eine ausgesprochen interessante Entscheidung erlassen. Es hat einen Mann, der weder leiblicher, noch biologischer Vater ist zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet. in der Pressmitteilung heisst es wie folgt:
Nr. 163/2015 vom 23.09.2015
In die künstliche Befruchtung seiner Lebensgefährtin durch Samenspende eines Dritten einwilligender
Mann muss für Kindesunterhalt aufkommen, auch wenn er die Vaterschaft nicht anerkannt hat
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