Das Zusammenspiel von Unterhaltsansprüchen und sozialen Leistungen bei getrenntlebenden Ehegatten ist für den Anwalt im Familienrecht in der Praxis immer wieder mit Unsicherheiten verbunden.
Kein Problem stellt es dar, wenn beide Ehegatten nicht leistungsfähig sind und eventuell sogar beide öffentliche Hilfeleistungen beziehen. Dann ist weder Unterhalt zu zahlen, noch ist ein Rückgriff des öffentlichen Leistungsträgers möglich.
Man ist als Familienrechtsanwalt allerdings oft mit der Situation konfrontiert, dass z.B. nur die unterhaltsberechtigte Frau Hartz-IV-Leistungen erhält und/oder für die Kinder Leistungen nach dem Unterhaltsvorschußgesetz. Hier stellt sich dann die Frage, ob und inwieweit daneben noch Unterhaltsansprüche geltend gemacht werden können. Weiterlesen