Mit etwas Verspätung hier die neue Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt, welche seit 01.01.2018 gültig ist. Der Gesetzgeber musste mal wieder ein paar Änderungen durchführen und eine bloße Änderung der Tabellensätze tut es da offenbar nicht. Es wurden die Einkommensgruppen angepasst, was nun tatsächlich gerade in den unteren Einkommensgruppen zu einem geringeren Unterhalt als bisher führen kann.

Die gesamte Düsseldorfer Tabelle kann hier eingesehen werden.

 

Hier die Sätze nach Kindergeldabzug für ein erstes und zweites Kind: