Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass ein Vaterschaftstest vom vermuteten Vater durch das Kind nicht erzwungen werden kann.
Dem Recht, die eigene Abstammung zu kennen, ständen die Grundrechte der anderen von einer Klärung Betroffenen entgegen. Diese würden erheblich belastet.
Hiervon zu unterscheiden ist das Recht auf Abstammungsklärung, das seit 2008 gilt. Dieses gibt den Kind einen Anspruch auf Klärung der Abstammung gegen den Mann, der als rechtlicher Vater gilt.
Das bedeutet, ein DNA-Test kann nur von dem Mann, der als rechtlicher Vater gilt verlangt werden, nicht aber von einem außerhalb der Familie stehenden Mann, der als biologischer Vater vermutet wird.
Hier die Presseschau: