Das Trennungsjahr ist allgemein bekannt. Zwar kann eine Ehe bei Vorliegen besonderer Härtefallgründe auch vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden. Allerdings handelt es sich dabei um Ausnahmen, so dass wir diesen Tatbestand mal vernachlässigen.

Geschieden wird also nach einem Jahr Trennungszeit. Aber wird wirklich auch automatisch geschieden? Ein Blick ins Gesetz hilft hier weiter. In § 1566 BGB heisst es:

Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt.

Es stellt sich also ganz und gar nicht so dar, dass nach einem Jahr Trennung auf einen Antrag hin die Ehe automatisch zu scheiden wäre.

Eine Ehe ist zu scheiden, wenn sie gescheitert ist. Zum Feststellen des Scheiterns arbeitet das Gesetz mit Vermutungen. Nach Ablauf von einem Jahr Trennung wird vermutet, dass die Ehe gescheitert ist. Diese Vermutung ist allerdings widerlegbar. erst nach dreijähriger Trennungszeit wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe endgültig gescheitert ist.

Unproblematisch ist das Ganze wenn die Eheleute bereits ein Jahr getrennt leben und beide auch geschieden werden wollen. Da sieht das Gesetz ganz klar vor, dass die Ehe gescheitert ist.

Was ist aber, wenn ein Ehegatte nicht geschieden werden möchte? Widerspricht der beklagte Ehegatte trotz einjähriger Trennungszeit der Scheidung, so muss der antragstellende Ehegatte die Gründe für das Scheitern der Ehe näher ausführen und notfalls auch beweisen. Er wird Indizien für das unwiderrufliche Scheitern der Ehe (z.B. neue Partner) vorbringen müssen und er wird darlegen müssen, dass für eine Wiederaufnahme der Ehe nicht in Betracht kommt. Das Gericht muss sich also anhand dieses Vortrags ein Bild vom Zustand der Ehe machen. Kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass die Ehe in jedem Fall gescheitert ist und eine Versöhnung (auch wegen des Widerstands nur eines Ehegatten) endgültig nicht in Betracht kommt, so kann die Ehe trotz des Widerspruchs eines Ehegatten geschieden werden. Übrigens: auf ein Verschulden kommt es dabei nicht an. Entscheidend ist nur  objektiv die Zerrüttung der Ehe, unerheblich ist, wer daran „schuld“ ist.

Ohne größere Probleme kann daher eine Ehe geschieden werden, wenn sich die Eheleute einig sind und ein Jahr getrennt leben. Aber automatisch wird nach einjähriger Trennungszeit nicht geschieden, denn bei Widerspruch eines Ehegatten muss das Gericht positiv das Scheitern der Ehe feststellen.