In Deutschland herrscht erfreulicherweise Vertragsfreiheit. Diese Vertragsfreiheit umfasst nicht nur das „wie“, sondern auch das „wann“ eines Vertragsabschlusses.

Beim Ehevertrag hält sich trotz allem hartnäckig das Gerücht, dass ein Ehevertrag nur vor Abschluss der Ehe geschlossen werden könne.

Das ist nicht richtig. Man kann einen Ehevertrag jederzeit aufsetzen, solange die Ehe besteht, wenn Sie wollen, sogar noch einen Tag vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung der Scheidung. Üblicherweise werden Eheverträge nach Trennung zwar als Trennungs- und/oder Scheidungsvereinbarung bezeichnet, aber letztlich handelt es sich um nichts anderes als einen Ehevertrag.

Denn: ein Ehevertrag – auch ein solcher, der vor der Ehe geschlossen wird – befasst sich in der Regel mit den Modalitäten für den Fall der Scheidung, was das ganze Procedere für frischverliebte und -vermählte Paare so unangenehm erscheinen lässt. Wenn man aber diese Regelungen ehevertraglich schon vor der Ehe treffen kann, dann ja wohl auch nach Eheschließung und erst recht nach Trennung.

Überhaupt ist es durchaus sinnvoll, einen einmal abgeschlossenen Ehevertrag während der Ehe von Zeit zu Zeit zur Hand zu nehmen und zu überprüfen, ob er der aktuellen Lebenssituation überhaupt noch angepasst ist und ihn gegebenenfalls zu ändern, wobei auch die Änderungen zur Wirksamkeit der notariellen Beurkundung bedürfen.