Das Gerücht ist nach wie vor nicht auszurotten, dass ein Anwalt in einer Scheidung beide Ehegatten vertreten könne, wenn diese sich über alle Punkte einig sind.

Falsch! Schon allein von den Begrifflichkeiten handelt es sich bei den beiden Beteiligten eines Scheidungsverfahrens um „Antragsteller“ und „Antragsgegner“ – unabhängig vom Grad der weiteren gegenseitigen Verbundenheit.

Ein Anwalt hingegen ist immer – und zwar wirklich immer- Parteivertreter und als solcher kann er nur die Interessen einer Partei vertreten. Ein Anwalt kann also immer nur Mann oder Frau im Scheidungsverfahren vertreten, niemals beide!

Woher kommt also dieses Gerücht?

In einem Scheidungsverfahren herrscht Anwaltszwang nach § 78 Absatz 2 ZPO. Das bedeutet, dass Anträge im Scheidungsverfahren nur durch einen Anwalt im Namen des Mandanten gestellt werden können, nicht von der Partei selbst. Selbst wenn also die Eheleute sich über sämtliche Modalitäten der Scheidung einig sind, muss zumindest einer einen Anwalt beauftragen, der dann den Scheidungsantrag stellt.

Wäre damit auch schon alles erledigt, d.h. gibt es keine weiteren regelungsbedürftigen Punkte mehr, so kann der andere Ehegatten im gerichtlichen Termin der Scheidung auch ohne Antrag zustimmen, da es sich hierbei nicht um einen Antrag handelt. Damit ist dann dem nachvollziehbaren Bedürfnis der Eheleute Rechnung getragen, das Scheidungsverfahren möglichst kostengünstig zu halten.

Anders sieht es aber aus, wenn Erklärungen abgegeben werden. Beispielsweise wenn die Eheleute eine Vereinbarung getroffen haben, die sie gerne vom Gericht protokolliert haben wollen, um ihr die erhoffte Durchsetzbarkeit zu verleihen. Dann müssen beide Eheleute diese Protokollierung beantragen. Nachdem für Anträge aber ein Anwalt benötigt wird, braucht man spätestens für diese Aktion wieder zwei Anwälte.

Zusammengefasst: Ein Anwalt kann immer nur einen Ehegatten vertreten. Ein Scheidungsverfahren kann allenfalls mit einem Anwalt durchgeführt werden, wenn der andere Ehegatte, der den Scheidungsantrag nicht stellt, allem zustimmt und keine eigenen Anträge stellt.