Eins ist klar: der Unterhaltsschuldner muss alles versuchen, um den Mindestunterhalt für sein Kind bzw. seine Kinder zu gewährleisten. Notfalls muss er einen Nebenjob annehmen oder es wird ihm fiktives Einkommen angesetzt. Aber auch das geht nicht pauschal und in jedem Fall. Auch hier hat wie so oft eine Einzelfallprüfung stattzufinden, ob dies gerechtfertigt ist (das sollte man mal der einen oder anderen Jugendamt-Beistandschaftsstelle bzw. Unterhaltsvorschußkasse weitersagen). Das wurde einmal mehr vom Bundesverfassungsgericht klargestellt.

 → Fiktive Einkünfte beim Unterhalt