
UPDATE: Durch das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts können seit 1. Oktober 2017 Lebenspartner auf Antrag ihre Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln (§ 20a LPartG). Seit dem 1. Oktober 2017 ist die Begründung neuer Lebenspartnerschaften nicht mehr möglich (Art. 3 Abs. 3). Damit ist die gleichgeschlechtliche Ehe vollständig gleichgestellt. Der nachfolgende Beitrag betrifft daher das alte (nicht mehr geltende) Recht.
Das Lebenspartnerschaftsgesetz ist am 01.08.2001 in Kraft getreten und wurde 2005 nochmal stark überarbeitet. Nachdem in letzter Zeit allerdings relativ viel Bewegung im Bereich des Lebenspartnerschaftsrechts festzustellen ist und das Bundesverfassungsgericht sukzessive die Ungleichbehandlungen zur Ehe aufhebt, ist es an der Zeit, ein bisschen was zum Lebenspartnerschaftsgesetz zu schreiben.
Im Folgenden will ich in Grundzügen die Voraussetzungen für die Eingehung einer Lebenspartnerschaft, für die Aufhebung und die neuesten Entwicklungen in der Rechtsprechung darstellen. Weiterlesen