Es war ein zähes Ringen, aber das Verfassungsgericht hat sich nun für die Gleichbehandlung entschieden und auch eingetragenen Lebenspartnerschaften das Ehegattensplitting zugebilligt. Das Gesetz muss nun rückwirkend zum 01.08.2001 geändert werden. Es bleibt nun abzuwarten, wie sich die Situation weiter entwickelt, nachdem das Ehegattensplitting mittlerweile grundsätzlich recht umstritten ist.
Hier die Presseschau :