Ab 01.01.2015 gilt die neue Düsseldorfer Tabelle (einzusehen hier). Die Unterhaltssätze selbst wurden nicht geändert. Der Selbstbehalt für erwerbstätige Unterhaltspflichtige wurde von € 1.000,00 auf € 1.080,00 erhöht.
Für nicht Erwerbstätige steigt der Selbstbehalt von € 800,00 auf € 880,00.