Der ehemalige Bundesarbeitsminister Norbert Blüm hat ein Buch geschrieben. Nun, er hat schon einige Bücher verfasst, die allerdings ehrlich gesagt meiner Aufmerksamkeit bisher entgangen sind.

Bei seinem neuen Buch ist das etwas anders.

Der Titel des Buches lautet „Einspruch! Wider die Willkür an deutschen Gerichten – eine Polemik“. Ein Titel also, der augenscheinlich provozieren will. Bereits in der Einleitung gesteht Herr Blüm dem Leser, dass er von der Materie Recht wenig bis gar nichts versteht. Es dürfte dabei dem Naturell eines Politikers entspringen, eine Expertise zu praktisch jedem Gebiet des Lebens abgeben zu können.

Allerdings tritt in  Herrn Blüms Buch leider in manchmal doch recht verstörender Art diese mangelnde Kenntnis der Materie zu Tage. Gesetze sind nur nebensächlich, obergerichtliche Rechtsprechung sollte lediglich als unverbindliche Anregung verstanden werden, denn am besten lassen sich juristische Fälle ohnehin mit dem gesunden Menschenverstand und dem Blüm’schen Gerechtigkeitsempfinden lösen. Dass dies beides höchst subjektive, kaum verallgemeinerbare Begriffe sind, stört den Autor dabei wenig bis gar nicht.

Aber der Reihe nach.

Das Buch ist in mehrere Kapitel aufgeteilt, von denen sich das erste mit der Unfähigkeit der Gerichte und der Arroganz der Richter befasst. Nur, damit wir uns nicht falsch verstehen: Herr Blüm hat nicht in allem Unrecht.

Es ist nicht alles eitel Sonnenschein in der deutschen Justiz, es herrscht an vielen Stellen Verbesserungsbedarf und eine Diskussion darüber anzustoßen, ist ein hehres Ziel. Es wäre nur wünschenswert, wenn diese Diskussion sachlich und konstruktiv erfolgen könnte.

Ein besonderes Anliegen sind Herrn Blüm die Familiengerichte. In epischer Breite wird das erste Kapitel dem Verfall der Familie gewidmet. Auch in der Lesung durfte man den Ausführungen der Kindheit Herrn Blüms (er wurde 1935 geboren) lauschen, um dann im Vergleich festzustellen, dass heute die Sitten verlottert sind und das Kindeswohl nur noch eine Marginalie darstellt. Weder Eltern, noch Fachleute interessieren sich noch für das Kind. Es wäre interessant, zu erfahren, ob Herr Blüm früher seine politischen Debatten um die Einführung neuer Gesetze auch mit dieser „Früher war alles besser“-Argumentation bereichert hat.

Ärgerlich sind zum Teil falsche Informationen, die ganz offenkundig nur der Untermauerung seiner Theorien dienen sollen, so z.B. die wohl ernstgemeinte Behauptung, in familiengerichtlichen Verfahren würden Sachverständige ohne Ausbildung auftreten. Ich habe bisher in gerichtlichen Verfahren ausnahmslos Psychologen oder Psychiater als Gutachter erlebt.

Im nächsten Absatz aber wird klar, dass Sachverstand und eine spezifische Ausbildung aus Sicht  Herrn Blüms ohnehin nicht so wichtig sind, denn viel wichtiger zur Lösung sorgerechtlicher Fälle ist ja der bereits erwähnte gesunde Menschenverstand und Lebenserfahrung. Beides führt aus Sicht des Autors zu „gerechten“ Ergebnissen.

Überhaupt ist es in Sorgerechtsverfahren eigentlich ganz leicht, das haben die Fachleute nur noch nicht begriffen: Das Sorgerecht gehört der Mutter. Fertig. Aus. Gemeinsames Sorgerecht oder gemeinsame Verantwortung nach der Trennung hält Herr Blüm offenbar für ein überflüssiges Ärgernis, das nur der Verschaffung monetärer Vorteile für den Mann dient.

Das zweite Kapitel ist übertitelt mit „Der Verfall des Rechtsanwaltsberufes“. Ich dachte zunächst, dass dieses Kapitel für mich als Rechtsanwältin besonders interessant sein könnte, möglicherweise sogar Denkanstöße gegeben werden. Aber ich wurde enttäuscht. Das Kapitel erschöpft sich leider darin, die Defizite und die moralische Zweifelhaftigkeit des namentlich genannten Kammerpräsidenten der Rechtsanwaltskammer Freiburg von allen Seiten zu beleuchten. Nachdem ich den besagten Kollegen und seine Arbeitsweise nicht kenne und mich daher auch nicht mit ihm identifiziere, fühle ich mich von Herrn Blüm in dem Kapitel nicht angesprochen und will mich daher auch nicht weiter damit aufhalten.

Der Rest beschäftigt sich mit den aus Sicht des Autors unsäglichen Verhältnissen in familiengerichtlichen Verfahren, wobei das Versagen aller Beteiligten angeprangert wird.

Diese Schilderungen sind dabei im Wesentlichen vom konservativen und doch recht einfachen Weltbild Herrn Blüms geprägt, wonach familiengerichtliche Verfahren stets wie folgt ablaufen:

Auf der einen Seite steht die völlig hilflose, verlassene Ehefrau und Mutter, die über keinerlei Selbstbestimmung verfügt und ihr Leben aufopferungsvoll ausschließlich der Familie und der liebevollen Unterstützung ihres Ehemannes gewidmet hat. Die Ehefrau wird vertreten von einer fachlich inkompetenten, schwachen, weiblichen Anwältin, die vor der Gegenseite in Ehrfurcht erstarrt und kaum in der Lage ist, die Interessen ihrer Mandantin im Angesicht des übermächtigen Gegners zu vertreten.

Auf der anderen Seite haben wir den reichen Ehemann, der seine Familie für eine jüngere Frau verlassen und sich ins Ausland abgesetzt hat und sich fortan weder für die Ehefrau, noch für die Kinder interessiert. Der Ehemann wird vertreten von einem  männlichen Anwalt, der sämtliche Tricks beherrscht und mit allen Wassern gewaschen ist.

Dann haben wir noch den Richter/die Richterin, der/ die sich im Wesentlichen durch dadurch auszeichnet, dass er/sie arbeitsscheu ist, der Frau ohnehin weder Gehör schenkt, geschweige denn ihr Gerechtigkeit zukommen lassen will und der/die dem Anwalt des Mannes in vorauseilendem Gehorsam ergeben ist.

Dass unter diesen Umständen die Blüm’sche Gerechtigkeit im Gerichtssaal keine Chance hat, versteht sich von selbst.

Nun ist es mit der Gerechtigkeit so eine Sache, die mangelnde Objektivierbarkeit liegt in ihrem Wesen. Herr Blüm hat sich schon in seiner aktiven Zeit als Politiker gerne als „einfacher Mann“ und Repräsentant der „kleinen Leute“ gesehen. Schon seine politische Tätigkeit lässt Zweifel an der Ernsthaftigkeit dieser Darstellung aufkommen. Wirklich schwierig wird die Sache, wenn Herr Blüm seitenweise über Gerechtigkeit schwadroniert. Auch seine Lesung war von Ausführungen zu „Gerechtigkeit“ geprägt, wobei diese selbstredend ausschließlich dem Gerechtigkeitsempfinden von Herrn Blüm folgt und von Anekdoten aus seiner Kindheit (zur Erinnerung: Geburtsjahr 1935) und theologischen Ausführungen geprägt ist.

In der Lesung prangerte Herr Blüm die „unerhörte“ Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an, der Frauen nach dem dritten Lebensjahr des Kindes keinen Unterhalt mehr zuspricht und er fragt mit erhobener Stimme: „Ist das gerecht?“

Dazu ist ein kleiner Exkurs erforderlich, auch auf die Gefahr hin, zu langweilen: Im Jahr 2006 wurde unter der damals noch rot-grünen Regierung der erste Entwurf des Unterhaltsrechts in erster Lesung vor dem Bundestag beschlossen. Dieser Entwurf sah auf Wunsch der CDU weiterhin eine Ungleichbehandlung der verheirateten und nicht verheirateten Mutter im Unterhaltsrecht vor. In einem Beschluss vom 23.05.2007 hat das Bundesverfassungsgericht diese Ungleichbehandlung für verfassungswidrig erklärt, womit die Verabschiedung des Gesetzes zunächst vom Tisch war.

Da das Gericht nun eine neue Frist für den Erlass des Gesetzes bis zum 31.12.2008 gesetzt hatte, war Eile geboten. Es herrschte hinsichtlich der Behandlung der nicht verheirateten Mutter Uneinigkeit zwischen Regierung und Opposition. Schließlich einigte man sich, die nacheheliche Eigenverantwortung zu stärken und eine Mindestdauer für den Unterhalt bis zum 3. Lebensjahr des jüngsten Kindes festzulegen. Eine Verlängerung des Unterhaltes kommt nach dem Zeitpunkt in Betracht bei Vorliegen kindbezogener und/oder elternbezogener Gründe (ich hatte hier ausführlich darüber berichtet). Nach einer Umfrage der Bertelsmann-Stiftung aus dem Jahr 2009 beurteilte die überwiegende Bevölkerung das Gesetz positiv (nachzulesen hier).

Einer der Kernbereiche der Reform war die Stärkung der Eigenverantwortung des Unterhaltsberechtigten nach der Scheidung. Das mag in manchen Fällen zu unangemessenen Ergebnissen führen und die Rechtsprechung hat da einen gewissen Handlungsspielraum, aber letztlich ist der Bundesgerichtshof nun einmal an die Gesetzgebung gebunden, die seinen Handlungsspielraum im Betreuungsunterhalt beträchtlich einschränkt.

Wenn also Herr Blüm schon den mahnenden Zeigefinder erhebt, dann sollte er ihn anschließend auch auf die richtige Stelle legen. Es war die Furcht seiner Partei vor einer Übervorteilung nicht verheirateter Frauen, die nicht dem klassischen Begriff von Familie auch eines Herrn Blüm entsprechen, die zu dieser massiven Einschränkung der Unterhaltsberechtigung führte. Vielleicht sollte Herr Blüm in seine Polemik auch den Gesetzgeber mit einbeziehen, was aber dann konkret ein gehöriges Maß an Selbstreflektion erfordern würde, über die Herr Blüm offenbar erhaben ist.

Die Defizite und Lücken der Gesetzgebung bleiben in den Ausfühungen des Herrn Blüm außen vor. Es sind die arbeitsscheuen Gerichte und nur auf eigenen Profit ausgerichteten Anwälte, die das Recht mit Füßen treten. Ein Schelm, der daran denkt, dass Blüm ja selbst der gesetzgebenden Kaste angehört bzw. angehörte.

Letztlich ist das Buch aus meiner Sicht wenig hilfreich und wird auch nicht wirklich zu einer ernsthaften Diskussion in der Öffentlichkeit oder zu einem Umdenken führen, dafür ist das Buch zu polemisch, unsachlich und persönlich.

Das Buch setzt sich zu wenig mit den tatsächlichen Defiziten im Justizbetrieb, die es zweifellos gibt, auseinander. Es ist ein wirres Durcheinander an Beschimpfungen, Herabwürdigungen und Behauptungen ohne Hintergrundinformationen. Man kann über den Begriff der Gerechtigkeit bestimmt unendlich philosophieren. Allerdings dürfte die bloße Forderung nach „Gerechtigkeit“ und eine Besinnung auf die alten Werte aus den Kindertagen von Herrn Blüm nicht weiterhelfen. Statt mit dem Finger auf die Justiz zu zeigen, sollte Herr Blüm vielleicht auch einmal darüber nachdenken, dass diese nur Gesetze anwendet, für die er zum Teil selbst mitverantwortlich ist. Auch ist nicht nachvollziehbar, wo die Willkür der Gerichte liegen soll, wenn das Bundesverfassungsgericht die überfällige Ungleichbehandlung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften Schritt für Schritt aufhebt. Aber auch hier ist die Kritik des Herrn Blüm weniger der Realität als seinem eigenen Weltbild und Gerechtigkeitsempfinden geschuldet.

Das alles ist möglicherweise der von Herrn Blüm selbst attestierten Unkenntnis der Materie geschuldet, allerdings gilt an dieser Stelle wohl auch der altbekannte Spruch „Schuster bleib‘ bei Deinen Leisten“. Allerdings bleibt natürlich bei Herrn Blüm die Frage offen, um welche Leisten es sich dabei handelt.