Ich will die Trennung oder ich habe mich getrennt – wie geht es jetzt weiter? Betroffene fühlen sich in dieser Situation nicht selten schon aufgrund der Trennung alleingelassen und einsam. Man befindet sich in einer emotionalen Ausnahmesituation und ist völlig durcheinander, so dass es nur verständlich ist, wenn Sie erstmal keinen Plan haben. Daher will ich einen kleinen Plan aufstellen, wie es nun weitergeht und was es zu beachten und regeln gibt.

Die Situation: sie haben sich getrennt oder beabsichtigen, sich in nächster Zeit zu trennen.

Ehewohnung

Zunächst einmal muss natürlich die Wohnsituation geklärt werden, d.h. wer bleibt in der Ehewohnung, wer zieht aus? An diesem Punkt macht es natürlich Sinn, bei gemeinsamen Kindern schon mal darüber zu sprechen, bei wem die Kinder künftig leben sollen, denn diesem Ehepartner steht dann auch meist die Wohnung zu.

Dabei sollte man sich auch fragen, wie die wirtschaftlichen Verhältnisse sind. Kann ich mir die Wohnung überhaupt leisten? Bei einer Mietwohnung ist auch zu beachten, wer Mieter ist – evtl. muss der Mietvertrag umgeschrieben werden. Bei einer Eigentumswohnung sollte man überprüfen, wie die Zahlung der Darlehensraten künftig geregelt werden kann und/oder ob an den Ehepartner als Miteigentümer evtl. eine Nutzungsentschädigung gezahlt werden muss. Kann man sich hinsichtlich der Wohnung überhaupt nicht einigen, kommt auch eine gerichtliche Regelung in Betracht. In der Trennungszeit erfolgt eine gerichtliche Zuweisung der Ehewohnung nur bei Vorliegen einer „unbilligen Härte“ (z.B. Gewalt). Im Rahmen der Scheidung kann die Wohnung einem Ehegatten nach einer Gesamtabwägung zugewiesen werden.

Kinder

Sind Kinder da, sollte in deren Sinne in einem frühestmöglichen Stadium der Trennung versucht werden, eine vernünftige Regelung zu finden, um die Kinder möglichst wenig zu belasten. Man sollte sich fragen, ob es weiter beim gemeinsamen Sorgerecht bleiben kann und soll bzw. wie man eine Kommunikation mit dem anderen Elternteil beibehalten oder wieder herstellen kann. Auch sollte man sich Gedanken darüber machen, wie der Umgang der Kinder mit dem Elternteil, bei dem sie nicht leben gestaltet werden kann. Bei Uneinigkeit kann man sich an das Jugendamt wenden und auch eine Erziehungsberatungsstelle aufsuchen. Im Notfall kann man das Sorgerecht und den Umgang auch gerichtlich regeln lassen, dies ist auch schon während der Trennungszeit möglich.

Unterhalt

Natürlich muss auch die finanzielle Situation geklärt werden, d.h. man sollte sich so früh wie möglich mit dem Unterhalt beschäftigen. Der Kinder betreuende Ehegatte hat Anspruch auf Kindesunterhalt. Ist der andere Ehepartner wirtschaftlich leistungsfähig kommt auch Trennungsunterhalt in Betracht. Verdient der andere Ehegatte nicht genug, um Unterhalt zahlen zu können, kommt auch die Beantragung von Sozialleistungen wie Hartz-IV oder Unterhaltsvorschuß für die Kinder in Betracht. Auch muss überprüft werden, wer bisher das Kindergeld bezogen hat und ob die Änderung der Situation der Kindergeldkasse mitgeteilt werden muss.

Es ist in jedem Fall von zentraler Bedeutung, sich möglichst bald mit dem Unterhalt auseinanderzusetzen, da Unterhalt immer nur für die Zukunft gefordert werden kann und Unterhalt für die Vergangenheit nur geschuldet ist, wenn man den anderen Ehegatten, d.h. den Unterhaltsschuldner zur Auskunft über sein Einkommen und/oder zur Zahlung von Unterhalt aufgefordert hat.

Nach der Scheidung kann dann nachehelicher Unterhalt in Betracht kommen, falls die finanziellen Verhältnisse des Unterhaltspflichtigen dies zulassen.

Steuerrecht, Güterrecht und Vermögen

Auch ist zu prüfen, ob und wann evtl. die Steuerklassen gewechselt werden müssen. Die steuerrechtliche Kombination IV/IV und III/V kommt nach Trennung nicht mehr in Betracht.

Auch macht es durchaus Sinn, sich in diesem Stadium schon mit dem Güterrecht und dem Vermögen auseinanderzusetzen, auch wenn der Zugewinnausgleich erst mit der Scheidung durchgeführt wird. Ist aber gemeinsames Vermögen vorhanden, z.B. eine Immobilie oder gemeinsame Konten kann man sich schon in einem frühen Stadium der Trennung zusammensetzen und eventuell klären, wie dieses gemeinsame Eigentum auseinandergesetzt werden kann.

Nach Ablauf des Trennungsjahres kann dann der Scheidungsantrag eingereicht werden und das gerichtliche Verfahren mit den eventuellen Folgesachen nimmt seinen Gang. In diesem Blogbeitrag stelle ich den Gang des Scheidungsverfahrens im Detail dar.

Ich habe auch eine kleine Checkliste erstellt, die helfen soll, sich zu orientieren, damit man nichts vergisst.