Das Oberlandesgericht München hat kürzlich eine interessante Entscheidung zum Zugewinnausgleich veröffentlicht in einer Konstellation, in welcher die Ehegatten schon sehr lange getrennt lebten.
Zur Erinnerung: beim Zugewinnausgleich wird der Zugewinn in der Ehe ausgeglichen,d.h. derjenige Ehegatte, der im Laufe der Ehe mehr Vermögen erworben hat, muss dem anderen einen Ausgleich leisten. Dabei sind zwei Zeitpunkte (Stichtage) entscheidend, nämlich der Tag der Eheschließung und der Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrages. Weiterlesen