Schlagwort: Adoption

Kein Umgang mit leiblichen Geschwistern nach Adoption

Das OLG Dresden hat einen Antrag des leiblichen Bruders auf Umgang mit seiner zur Adoption freigegebenen Schwester abgelehnt. Ein Mädchen wuchs zunächst in einer Pflegefamilie ohne den Bruder auf. Nachdem es für ein Jahr in den Haushalt der Mutter und des Bruders gewechselt war, nahm das Jugendamt das Mädchen wieder in Obhut. Nach etwa 2 Jahren stimmte die Mutter der Adoption zu.

Nach Ansicht des OLG Dresden erlischt mit der Adoption das wechselseitige Umgangsrecht, weil mit der Adoption auch alle früheren Verwandtschaftsbeziehungen beendet werden. Es bleibt jedoch vorbehalten, zu prüfen, ob dieser Umgangsausschluß dem Kindeswohl schadet.

OLG Dresden