Rückforderung von Schenkungen durch Schwiegereltern möglich

Der Bundesgerichtshof hat in einem Beschluss vom 03.12.2014 (Az: XII ZB 181/13) entschieden, dass im Fall der Scheidung Schwiegereltern ein dem Schwiegerkind geschenktes Haus unter bestimmten Voraussetzungen zurückfordern können. Er legt dabei auch fest, dass bei Grundstücksschenkungen die zehnjährige Verjährungsfrist des § 196 BGB einschlägig ist.

Die bisherige Rechtsprechung des BGH zur Rückforderung von Schwiegerelterngeschenken war sehr restriktiv, es gab praktisch keine Möglichkeit der Rückforderung.

Hier die Presseschau:

Die Welt

Legal Tribune

Focus

 

 


Norbert Blüm – Eine Gegenpolemik

Der ehemalige Bundesarbeitsminister Norbert Blüm hat ein Buch geschrieben. Nun, er hat schon einige Bücher verfasst, die allerdings ehrlich gesagt meiner Aufmerksamkeit bisher entgangen sind.

Bei seinem neuen Buch ist das etwas anders.

Der Titel des Buches lautet „Einspruch! Wider die Willkür an deutschen Gerichten – eine Polemik“. Ein Titel also, der augenscheinlich provozieren will. Bereits in der Einleitung gesteht Herr Blüm dem Leser, dass er von der Materie Recht wenig bis gar nichts versteht. Es dürfte dabei dem Naturell eines Politikers entspringen, eine Expertise zu praktisch jedem Gebiet des Lebens abgeben zu können.

Allerdings tritt in  Herrn Blüms Buch leider in manchmal doch recht verstörender Art diese mangelnde Kenntnis der Materie zu Tage. Gesetze sind nur nebensächlich, obergerichtliche Rechtsprechung sollte lediglich als unverbindliche Anregung verstanden werden, denn am besten lassen sich juristische Fälle ohnehin mit dem gesunden Menschenverstand und dem Blüm’schen Gerechtigkeitsempfinden lösen. Dass dies beides höchst subjektive, kaum verallgemeinerbare Begriffe sind, stört den Autor dabei wenig bis gar nicht.

Aber der Reihe nach. Weiterlesen


Vorrang von Verwandten bei der Auswahl als Vormund

Das Bundesverfassungsgericht hat heute eine interessante Entscheidung erlassen, wonach bei der Auswahl als Vormund Verwandte vorrangig zu berücksichtigen sind.

Im konkreten Fall hatten Großeltern beantragt, als Vormund für ihr Enkelkind ausgewählt zu werden, nachdem das Kindeswohl bei den leiblichen Eltern gefährdet war.

Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass der Schutz des Art. 6 GG auch die Großeltern mit einbezieht.

Des Weiteren hat es klargestellt, dass Verwandte bei der Auswahl des Vormund vorrangig zu berücksichtigen sind. Nur, wenn es konkrete Anhaltspunkte dafür gibt, dass dem Kindeswohl bei Dritten besser gedient ist, scheiden die Großeltern aus.

In dem entschiedenen Fall wurde zwar festgestellt, dass die Fremdunterbringung bei Dritten nicht zu beanstanden war, aber die Entscheidung ist dennoch sehr hilfreich in gerichtlichen Verfahren. Denn nun werden die verantwortlichen Fachkräfte (also das Jugendamt) auch gezwungen, wirklich konkrete Gründe vorzutragen, falls sie Großeltern als Vormund nicht in Betracht ziehen.

Die Entscheidung ist vollständig auf der website des Bundesverfassungsgerichts abgedruckt.

 


Verjährung güterrechtlicher Ansprüche mit Türkei-Bezug

Fälle mit Auslandsbezug stellen für den Rechtsanwalt immer ein Haftungsrisiko dar, da stets die Gefahr besteht, dass ausländische Vorschriften übersehen werden und somit dem Mandanten ein Schaden entsteht. Ich möchte mich daher heute den Haftungsfallen bei Fällen mit Türkei-Bezug zuwenden.

Ich bin dabei auf eine interessante neue Gerichtsentscheidung gestossen, die zwar nur in wenigen Fällen zur Anwendung kommt, dann aber umso mehr Bedeutung hat.

Aufgrund der neuen Vorschriften im Internationalen Privatrecht spielt das ausländische Recht eigentlich nur noch beim Güterrecht eine Rolle. Hinsichtlich der Scheidung und des Unterhaltes ist deutsches Recht anwendbar, wenn die Eheleute in Deutschland leben (ich hatte darüber bereits hier geschrieben).

Im Güterrecht ist nach wie vor genau zu prüfen (obwohl auch hier konkrete Pläne für ein europäisches Güterrecht und eine Vereinheitlichung bestehen). Nach Art. 14, 15 EGBGB ist  für die güterrechtliche Auseinandersetzung das Recht des Landes, dem beide Ehegatten zum Zeitpunkt der Eheschließung angehörten anwendbar. Dies ist sicherlich eine reformbedürftige Regelung, aber noch müssen wir damit arbeiten. Weiterlesen


Rückzahlung von Geldzuwendungen in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Der BGH (X ZR 135/11) hat am 06.05.2014 einen interessanten Fall entschieden. Der Sachverhalt war wie folgt:

Ein über 60-jähriges Paar lebt in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft und plant eine längere Reise. Vor dieser Reise überschreibt der Mann seiner Partnerin die Hälfte eines Sparbriefs über € 50.000,00 für den Fall, dass ihm etwas zustosse. Das Paar übersteht die Reise unbeschadet, die Beziehung leider nicht und man trennt sich anschließend.

Der Mann fordert dann von der Frau die € 25.000,00 heraus mit dem Argument, dass dieses Geld ja nur für den Fall überschrieben worden sei, dass ihm etwas zustosse. Die Frau lehnte die Zahlung ab. Zwischenzeitlich verstarb die Frau auch noch, so dass das Verfahren von ihren Erben fortgeführt wurde. Weiterlesen


Interview in der Zeit zum Wechselmodell

In der Zeit (Artikel hier) wurde ein Interview veröffentlicht mit einer ehemaligen Rechtsanwältin für Familienrecht. Die Expertin begeistert sich hier flammend für das Wechselmodell und hebt die Flexibilität von Kindern hervor.

Leider kann ich den Enthusiasmus der Kollegin nicht ganz teilen.

Natürlich wäre es für die Kinder besser, wenn sie nach der Trennung keinen Elternteil vermissen müssten. Die Realität und vor allem die Praxis sieht aber leider anders aus. Die Kollegin betont, dass die Kinder von zwei Haushalten profitieren können.

Ich bin auch kein Fan der „Wochenendväter“, da ich auch der Ansicht bin, dass der andere Elternteil (sagen wir einfach mal: der Vater) auch in den Alltag mit einbezogen wird und auch die unangenehmen Seiten der Erziehung (von der Schule abholen, Hausaufgaben machen etc.) übernimmt. Es ist nur mittlerweile erkannt worden, dass das Wechselmodell praktisch als gescheitert anzusehen ist. Weiterlesen


Elternunterhalt trotz jahrelangem Kontaktabbruch nicht verwirkt

Heute hat der BGH unter Az XII ZB 607/12 über den Anspruch auf Elternunterhalt entschieden. Er hat festgelegt, dass erwachsene Kinder auch dann für die Heimkosten der Eltern aufkommen müssen, wenn bereits seit Jahren der Kontakt abgebrochen ist.

Ich finde die Entscheidung konsequent. Ein Ausschluss des Elternunterhaltes kommt nur in Betracht, wenn eine schwere Verfehlung von Eltern bejaht werden kann. Der bloße Kontaktabbruch, egal von welcher Seite er ausging, dürfte dafür kaum ausreichen.

Hier die Presseschau:

Süddeutsche

Spiegel

Welt

Zeit

 

 

 


Nutzungsentgelt für die Ehewohnung nur nach vorheriger Aufforderung

Das OLG Hamm (14 UF 166/13) hat eine Entscheidung veröffentlicht zu den Nutzungsverhältnissen der Ehewohnung. Gerade für Anwälte ist die Entscheidung hochinteressant, da sie sich mit einem extremen Haftungsrisiko für Anwälte beschäftigt.

Im zugrundeliegenden Sachverhalt waren die Ehegatten Eigentümer einer Wohnung, die nach der Trennung vom Mann alleine weiter bewohnt wurde. Nach der Scheidung machte die Frau Nutzungsentgelt geltend. Das OLG Hamm hat diesen Anspruch der Frau zurückgewiesen mit der Begründung, dass bis dahin noch keine Klärung der Verwaltungs- und Nutzungsregelung erfolgt sei. Weiterlesen


Das Bundesverfassungsgericht hebt die Vaterschaftsanfechtung durch Behörden auf

Nach § 1600 Abs. Nr. 5 BGB steht der zuständigen Behörde das Recht zu, die Vaterschaft des rechtlichen Vaters anzufechten. Hintergrund dieser Regelung ist, zu verhindern, dass ein ausländisches Kind durch die Vaterschaftsanerkennung eines Deutschen missbräuchlich die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt. Das Bundesverfassungsgericht hat nun diese Vorschrift in einer Entscheidung vom 17.01.2014 (1 BvL 6/10) für verfassungswidrig erklärt. Zwar sei der Zweck durchaus legitim, da ein Missbrauch verhindert werden soll. Es liege aber faktisch eine Entziehung der Staatsangehörigkeit vor, die nach Art. 16 GG nicht zulässig sei. Auch würden von der zu weit gefassten Vorschrift auch die Fälle erfasst, die nicht zum Zwecke der Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis oder der deutschen Staatsangehörigkeit dienten, womit auch ein Verstoß gegen Art. 6 GG vorliege.

Hier die Presseschau:

Focus

rp-online

stern

der Westen

 

 

 


Was ist eigentlich im Kindesunterhalt enthalten?

Immer wieder stellt sich sowohl beim Unterhaltsberechtigten, als auch beim Unterhaltsverpflichteten die Frage, was eigentlich im Kindesunterhalt enthalten ist. Ich will mich daher dieser Frage mal etwas ausführlicher widmen.

Zunächst einmal ist klarzustellen, dass der Kindesunterhalt nicht zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern unterscheidet. Zu unterscheiden ist des Weiteren der Unterhalt für minderjährige und volljährige Kinder. Um den Rahmen nicht zu sprengen und die Verwirrung komplett zu machen, beschränke ich mich in diesem Beitrag nur auf den Minderjährigenunterhalt. Der Elternteil, der das minderjährige Kind nicht persönlich überwiegend betreut, ist barunterhaltspflichtig, d.h. muss Zahlungen leisten. Der andere Elternteil kommt seiner Unterhaltspflicht durch die Betreuung nach (sogenannter Naturalunterhalt). Weiterlesen