Das neue Sorgerecht für die nicht verheirateten Väter ist schon seit längerem in aller Munde. Auch ich habe schon darüber geschrieben. Am 19.05.2013 ist es nun in Kraft getreten, d.h. im Gesetz ist nun auch das Recht nicht verheirateter Väter verankert, auch gegen den Willen der Mütter das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht für ihr Kind/ihre Kinder geltend zu machen.

Hierzu die Presseschau:

sueddeutsche.de

Abendzeitung

Mitteldeutsche Zeitung

Bundesministerium der Justiz