Das neue Sorgerecht für die nicht verheirateten Väter ist schon seit längerem in aller Munde. Auch ich habe schon darüber geschrieben. Am 19.05.2013 ist es nun in Kraft getreten, d.h. im Gesetz ist nun auch das Recht nicht verheirateter Väter verankert, auch gegen den Willen der Mütter das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht für ihr Kind/ihre Kinder geltend zu machen.
Hierzu die Presseschau:
Peter
Grüß Gott
Die Sorgerechtslage hat sich kürzlich geändert deshalb frage ich an ob es eine Möglichkeit der Genugtuung gibt
Ich bin ein lediger Vater. Mein Sohn wurde 1983 geboren und ich liebte ihn über alles.
Ca. 1990 wurde der Kindesmutter das Sorgerecht entzogen(Sie war drogensüchtig).
Das Kind wuchs bei den Großeltern auf. Mir wurde das Sorgerecht verweigert.
Mein Umgangsrecht wurde von den Großeltern torpediert.
Ich musste zusehen wie mein Sohn dazu erzogen wurde mich zu hassen.
Mein Rechtsweg führt mich durch alle Instanzen. Das Verfassungsgericht verweigerte mir die Zulassung meiner Klage.
Dazu war ich 3 Monate im Knast und 2 Wochen im Irrenhaus.
Zusätzlich wurden sämtliche kariere Möglichkeiten, sei es im beruflich oder privat, unterbunden.
auch früher wäre es ein leichtes gewesen wäre zu erkennen:
Dieses Kind wird nicht von seinen Eltern erzogen. Es ist aber ein natürliches Recht der Eltern seine Kinder selbst zu erziehen.
Vor dem Sozialreferat demonstrierten in den 90ern viele Väter mit ähnlichen Problemen. Ich weiß das es viele Väter gibt die „fertig“ gemacht wurden.
Jetzt frage ich an ob es irgendwelche Klagen von Vätern auf Schmerzensgeld Entschädigung bzw. Selbsthilfevereine gibt.
Die Insassen von KZ`s wurden auch entschädigt.
Für eine Antwort wäre ich dankbar
Mit freundlichen Gruß
info@eltag.net