Das OLG Dresden hat einen Antrag des leiblichen Bruders auf Umgang mit seiner zur Adoption freigegebenen Schwester abgelehnt. Ein Mädchen wuchs zunächst in einer Pflegefamilie ohne den Bruder auf. Nachdem es für ein Jahr in den Haushalt der Mutter und des Bruders gewechselt war, nahm das Jugendamt das Mädchen wieder in Obhut. Nach etwa 2 Jahren stimmte die Mutter der Adoption zu.
Nach Ansicht des OLG Dresden erlischt mit der Adoption das wechselseitige Umgangsrecht, weil mit der Adoption auch alle früheren Verwandtschaftsbeziehungen beendet werden. Es bleibt jedoch vorbehalten, zu prüfen, ob dieser Umgangsausschluß dem Kindeswohl schadet.
marijan
Ich möchte mit meine kinder in urlaub fir10 tage nah bosnien frau stimt nicht zu darf ich trotzem fachren , kinder sind 10 und13 brauhen erholung danke
Pinar Akyürek-Röscheisen Autor
Bei familienrechtsblog.de handelt es sich um ein Informationsportal. Über den Blog können leider keine individuellen Rechtsanfragen beantwortet werden.