Das Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern wird heute verabschiedet. Ich hatte ja schon mehrfach darüber berichtet, dass mit diesem Gesetz nun auch nichtehelichen Vätern die Möglichkeit eröffnet wird, gegen den Willen der Mutter das Mitsorgerecht für das Kind/ die Kinder zu beantragen.

Heribert Prantl setzt sich in seinem Beitrag auf sueddeutsche.de kritisch mit dem neuen Gesetz auseinander.