Der Freistaat Sachsen hat sich im Bundesrat dafür eingesetzt, dass auch ein nichtehelicher Vater in Zukunft automatisch ein Mitsorgerecht erhalten soll. Ich sehe das kritisch, da dies in Fällen einer “zufälligen” Schwangerschaft, in welchen die Mutter den Vater nicht oder kaum kennt, zu erheblichen Schwierigkeiten führen kann. Meiner Ansicht nach wäre ein erleichterter Zugang des engagierten nichtehelichen Vaters zum Mitsorgerecht sinnvoller.

→ „Sachsen für automatisches Mitsorgerecht nichtehelicher Väter“