Das Finanzgericht Düsseldorf hat die meiner Ansicht nach völlig richtige Auffassung vertreten, dass die gesamten Kosten einer Scheidung als außergewöhnliche Belastungen steuerlich voll absetzbar sind.
Bisher konnten nur die Kosten der Scheidung selbst, nicht hingegen die Kosten für die übrigen Folgesachen wie den Versorgungsausgleich, die güterrechtliche Auseinandersetzung etc. abgesetzt werden.
Das Finanzgericht führte dazu aus, dass eine Scheidung nur gerichtlich und mit Hilfe von Rechtsanwältin erfolgen kann. In diesem Gerichtsverfahren müssen regelmäßig auch Regelungen zu den Folgesachen getroffen werden , den damit verbundenen Kosten können sich die Parteien nicht entziehen.
Die Entscheidung ist hier nachzulesen.