In einer Entscheidung vom Freitag (1 BvR 1154/10) hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass ein biologischer Vater keinen Anspruch auf Anerkennung der Vaterschaft hat, wenn zwischen seinem Kind und dem sozialen Vater eine „sozio-familiäre“ Beziehung besteht. Der biologische Vater kann allerdings unter Umständen ein Umgangsrecht mit seinem Kind haben.

Damit bestätigt das Bundesverfassungsgericht die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

Hier die Presseschau:

FAZ

spiegel online

Die Welt