In einer Entscheidung vom Freitag (1 BvR 1154/10) hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass ein biologischer Vater keinen Anspruch auf Anerkennung der Vaterschaft hat, wenn zwischen seinem Kind und dem sozialen Vater eine „sozio-familiäre“ Beziehung besteht. Der biologische Vater kann allerdings unter Umständen ein Umgangsrecht mit seinem Kind haben.
Damit bestätigt das Bundesverfassungsgericht die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
Hier die Presseschau:
Amalia B
Ein sehr interessantes Urteil. Meine Schwester ist momentan mit Ihrem neuen Lebenspartner in einer ähnlichen Situation. Sie wird sich wohl diesbezüglich an ihre Rechtsanwältin für Familienrecht wenden müssen.